darf ein vermitter die kosten der wartung für den feuerlöscher umlegen
muß ein Mieter die Wartung eines Feuerlöscher bezahlen der im Heizungskeller hängt . Stolze 197€
9 Antworten
Ja, wenn es im MV drin steht. D.h. Die Position "Feuerlöscher" muss im MV als umlegbare Betriebskosten/Nebenkosten enthalten sein. Nachträglich geht leider nicht.
Falls das im Mietvertrag so vereinbart ist, darf er das. Aber nur dann...
ganz abgesehen davon finde ich die Wartungskosten in Höhe von 197€ SEHR, SEHR teuer
Ich auch. So viel zahle ich nicht mal für die Wartung der Heizungsanlage.
Rechnung vom Hausbesitzer zeigen lassen!
er ist sofort ausfllend geworden auf die frage ,und nein es steht nicht im Mietvertrag drin.Der typ ist mir suspekt er läßt sich die Heizkosten zweimal bezahlen eine Biotonne die nicht da ist ,und soll mein Bruder 65Qumeter wasser verbraucht haben ,im vor jahr waren es 16qmeter wasser ,der Typ läßt alles über eine wasseruhr laufen,hat voriges Jahr eine Wohnung saniert ,und mein Bruder sol zahlen. wir sind jetzt am überlegen ob wir zum Mieterschutzbund gehen oder eine Mietrechschutz abschließen sollen. Ich danke allen hier für die hilfe
Ohne Vereinbarung im Mietvertrag keine Umlage, ganz einfach...
Hallo Guido1995, in der Tat darf der Vermieter alle anfallenden Nebenkosten, die mit dem Betrieb der Wohnung zusammenhängen auf die Mieter umwälzen. Das gilt auch für den Feuerlöscher. Der dient ja euch allen zur Sicherheit und nicht nur dem Vermieter alleine.
Nein, das ist definitiv sein Privatvergnügen.
Hier hast Du es Schwarz auf weiß:
http://www.mieterverein-bochum.de/fileadmin/inhalte/pdf/ratgeber/nebenkosten-10-jul.pdf
Du kannst aber schon lesen, oder? Dort steht:
"Sonstige Betriebskosten: [...] Sonstige Betriebskosten können auch die Prüfgebühren für den Feuerlöscher sein."
Und das schwarz auf weiß...
Man sollte schon selbst richtig lesen, was man verlinkt...
Aber es steht nicht im Mietvertrag!!! DAS ist entscheidend - der Link sollte zeigen,was alles erlaubt ist!!!! Also selbst erst richtig lesen, okay?
Aber es steht nicht im Mietvertrag
Woher wusstest Du, dass es nicht im Mietvertrag steht? Deine Antwort ist 16 Minuten alt, der Fragesteller hat dies hier erst vor 4 Minuten geschrieben, zum Zeitpunkt Deiner Antwort konntest Du das gar nicht wissen, insofern war eine Umlage sehr wohl möglich und dies nicht zwingend Privatvergnügen des Vermieters...
Also selbst erst richtig lesen, okay?
Tue ich, wie Du siehst...
Die „sonstigen” Kosten müssen schon im Mietvertrag genau beschrieben sein. „Sonstiges” ist kein Einfallstor für alle nur denkbaren Kostenarten. Betriebskosten sind nur die Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung des Hauses laufend, das heißt immer wiederkehrend entstehen
Immer alles wichtige mit anzeigen...und nicht das weglassen was einem gerade nicht so in den Kram passt!
Gähn...meinst Du nicht, das der Fragesteller es dabei geschrieben hätte, das es im falle des Falles dort drin steht??? Du willst unbedingt recht haben, oder?
Alleine die Frage deutet doch schon darauf hin...oder ist Dir der Satz schlicht zu undurchsichtig???
197 Euro erscheint mir ein wenig hoch für eine Feuerlöscherprüfung. Sowas kostet eigentlich nur zwischen 50 und 60 Euro.
Mich würde mal interessieren was auf dem Prüfprotokoll steht.
Das dazu.
Ob der vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen kann , weiß ich nicht.
Statt 197 € für Wartung auszugeben, sollte man lieber gleich Neue kaufen! Ist billiger!
Yep.Sehe ich genau so. "Die Umlage derartiger Kosten muß allerdings gesondert von den Parteien des Mietvertrages vereinbart worden sein, da Ziff. 17 hinsichtlich der möglicherweise einzustellenden Kosten von vornherein zu unbestimmt ist. AG Hamburg, Urteil vom 2. April 1998, Az: 37b C 651/97 Quelle: WuM 1998, 352-353" Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/feuerloescher.htm
ganz abgesehen davon finde ich die Wartungskosten in Höhe von 197€ SEHR, SEHR teuer