Können Vermieter Kosten für Störungsbehebung der Heizung auf die Mieter umlegen?

8 Antworten

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Nein, wenn es sich um eine normale Störung handelt. Ja, wenn es nachweisbar durch verschulden des Mieters zum Ausfall gekommen ist. z.B. Gashahn zugedreht oder anderes, was vom Servicetechniker nachgewiesen werden kann.

Wartungskosten der Heizanlage gehören zu den Heizkosten. Bitte nachlesen (bei Goggle aufrufen "Betriebskostenverordnung". Da wird genau erläutert, was alles dazu gehört. Reparaturen allerdings sind allein Sache des Vermieters und dürfen nicht umgelegt werden. Gegebenenfalls also lasst euch die Originalrechnung zeigen (Einsichtnahme) um hier trennen zu können.

Nur die Wartungskosten, die Beseitigung von Störungen sind mit dem Wartungsvertrag - falls vorhanden- abgedeckt. Ansonsten Sache des Vermieters, Genauso bei Austausch irgendwelche defekten Anlagenteile wie z. B. Regeleinheit, Zündeinheit, Pumpe usw.

Er kann wohl eine Wartung abrechnen ,aber keine Reparatur.Aber Die Wartung muß in den Nebenkosten aufgeführt sein.

Nein, können Vermieter nicht. Das sind Instandhaltungskosten und somit Sache des Vermieters.