Darf ein Auto auf seine Vorfahrt bestehen?
Habe leider die Vorfahrt missachtet als ein Auto kam habe Ich gebremst und stand einige Sekunden auf der Strasse,das Auto ist ohne zu bremsen in mich rein gefahren!!Habe auch einen Zeugen,die waren auch zu zweit.Das Auto hätte locker bremsen können das hat auch meine Zeuge so wiedergegeben vor der Polizei!!Wer hat jetzt die Schuld?! Unfallgegner fordert jetzt Schadensersatz.
10 Antworten
Wer wie viel Schuld ist klären die Versicherungen. Das alles auch von der Polizei aufgenommen wurde ist gut. Wenn der Gegner "Pech" hat, könnte sogar passieren das du zwar eine Strafe bei der Polizei bezahlen mußt, hast ja die OWi begangen und seine Vorfahrt mißachtet, er aber 95% Schuld an dem Unfall bekommt. Das kann aber nur die Zukunft bringen.
Meines Wissens darf man die Vorfahrt nicht erzwingen. Wenn du Zeugen hast, dass der Unfallgegner den Unfall hätte vermeiden können, ist es für dich positiv. Möglicherweise habt ihr beide dann eine Mitschuld. Das wird ein Gericht klären.
Der Unfallgegner kann so viel Schadenersatz fordern wie er will. Zuerst muß die Schuldfrage geklärt sein. Melde den Unfall deiner Versicherung.
Das kann nicht die Polizei entscheiden, sondern wäre Sache des Verkehrsgericht.
Die Polizei kann nur die erkennbaren Tatsachen dokumentieren.
Leite die Forderung an deine KFZ-Haftpflichtversicherung und schildere den Unfall mit deinen Worten.
Deine Versicherung ist AUCH dafür zuständig, unberechtigte Forderungen abzuweisen.
Ob es sich "lohnt" war ja nicht die Frage. Die Alternative besteht darin, zu zahlen.
Du hast im Augenblick gar keinen Grund, vor Gericht zu gehen. Besprich bitte alles mit deiner Versicherung und warte ab, wie sich die Schuldverhältnisse herauskristallisieren.
Ja die haben schon Schadensersatz gefordert......
Das ist völlig egal. Jeder kann fordern, was er/sie möchte. Ob die Forderung rechtens ist, ist im Augenblick noch nicht bekannt, da nicht feststeht, ob dein Unfallgegner eine Mitschuld hat.
Überlasse alles der Versicherung und unternimm nichts, ohne VORHER mit der Versicherung die Schritte abgestimmt zu haben.
Waum wilst du unbedingt vor Gericht gehen? Lass das die Versicherungen regeln. Der, der fordert, muß die Fordeung durchsetzen.
Sorry, hier stimmt die Zuordnung nicht, der Kommi ging an den FS.
Das sind 2 Dinge. Einmal hast du eine Verletzung der Vorfahrt zu verantworten, bzw. dafür die Schuld zu tragen.
Trotzdem darf dir natürlich niemand ins Auto fahren, wenn sich das vermeiden lässt. In dem Fall müsste bewiesen werden, das es vorsätzlich passiert ist. z.B., wenn dein Unfallgegner öfter durch solche Unfälle versicherungstechnisch auffällig ist.
Mit der subjektiven Aussage eines Zeugen "... er hätte noch bremsen können" ist es aus meiner Sicht schwierig, den Beweis herbeizuführen. Im Vordergrund steht ja erstmal die Verletzung der Vorfahrt.
Meiner Meinung nach würde es rechtlich vermutlich bestenfalls auf eine Teilschuld hinauslaufen, damit wäre dir aber nicht geholfen.
Gibt es weitere Zeugen oder Anhaltspunkte, das er ungebremst in dein Auto gefahren ist?
Du hast Dich verkehrswidrig verhalten und damit den Unfall verursacht - ich gehe mal davon aus, dass der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde - ob erhätte bremsen können, wird untersucht ... Zeugen können sowas schlecht einschätzen ...
Die Vorahrt darf nicht erzwungen werden, chon gar nicht, wenn dadruch ein Unfall verursacht wird. Wenn der andere nicht gebremst hat, ist er mitschuld.
genau das wird untersucht werden .... nur woher will die (parteiische) Beifahrerin wissen, dass der andere nicht (!) gebremst hat ...
ich halte mich an die Schilderung des FS bei der Antwort und mutmaß eben nicht. Und nach dieser Schilderung hat der andere nicht gebremst. Und das muß er. In dem Fall muß er voll in die Eisen gehen.
schildern kann man alles mögliche - ob es so gewesen ist, ist eine andere Sache .. Du unterstellt nämlich (wie FS) der andere wäre absichtlich reingefahren ...
Wie will ein Beifahrer (evtl noch ohne Führerschein) überhaupt erkennen ob gebremst wurde oder nicht?
Also wenn man die Vorfahrt missachtet hat, sollte man die Bälle flach halten
Ich halte mich bei Antworten immer an die Fragestellung, (und unterstelle nicht, dass die falsch ist), das macht am meisten Sinn. Und danach hat der Gegner nicht gebremst. Und demnach hat er eine Mitschuld.
kannst Du machen - die Wirklichkeit kann aber ganz anders gewesen sein, als die von persönlichen Interessen gefärbte Darstellung der Beteiligten ...
Alles schon erledigt!!Lohnt es sich überhaupt für mich vor Gericht zu gehen?