Rückwärtsfahren - Vorfahrtmissachtet?

5 Antworten

Guten Morgen,

die Polizei ruft Dich an, weil Du die rechts-vor-links-Regelung missachtet hast und jetzt musst Du 120,-- bezahlen und bekommst einen Punkt?

Du schreibst doch, Du bist richtig gefahren, was die Regelung rechts vor links betrifft.

Die Polizei ruft nicht plötzlich einfach an und sagt, Du wärst falsch gefahren usw..

Du würdest dies in Briefform bekommen per Post und es muss ja auch eindeutig sein, dass Du verkehrswidrig gehandelt hast und dann kannst Du auch Widerspruch einlegen.

Auch, wenn der andere Fahrer bei der Polizei angegeben hätte, dass Du ihm die Vorfahrt genommen hast, wie sollte das bewiesen werden, wenn Ihr Euch Beide bereits in der selben Strasse befunden habt. Da bräuchte dieser schon einen Zeugen.

Die Polizei kann nicht einfach behaupten, Du bist schuld, ohne irgendwelche Erkenntnisse und das wäre doch etwas seltsam.

Der andere Fahrer ist rückwärts gefahren und Dir ans Auto. Auch, wenn er Schuld hat, aber behauptet, Du wärst ihm draufgefahren, hast Du schlechte Karten. Dann steht Aussage gegen Aussage.

Wenn Dich wirklich keinerlei Schuld trifft, dann hol Dir Beistand am Besten von einem Anwalt.

Viele Grüsse!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 05:15

ja als ich rechts abbiegen wollte war er ja auch rechts von mir also bloß wer rechnet damit das jemand so plötzlich rückwärts fährt.

ich war nicht komplett auf der selben straße wie er. ich befand mich noch im abbiege vorgang.

Minischweinchen  17.03.2019, 05:20
@arvindk

Natürlich kannst Du damit nicht rechnen, dass Dein Vordermann einfach rückwärts fährt und auch wenn, wäre es nicht Deine "Aufgabe" sofort den Rückwärtsgang einzulegen .

Auch wenn Du dabei bist in die Strasse einzubiegen, kann der vor Dir nicht einfach rückwärts fahren.

Was hat der andere Fahrer denn dazu gesagt?

arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 05:30
@Minischweinchen

Als ich ausgestiegen bin hab ich ihn ganz gefragt wieso sind sie rückwärts gefahren auf einmal, seine Antwort bzw seine Frage an mich war dann: ist das deine Straße😂😂😂😂 also er hat die Schuld auf keinen Fall eingesehen.

Zur Polizei meinte er dann als er befragt wurde das er einparken wollte,( so ein Schwachsinn!)

Minischweinchen  18.03.2019, 02:41
@arvindk

Die Antwort mit der Strasse..., dass sagt ja schon wieder alles über den Fahrer aus.

Das er der Polizei gesagt hat, er wollte einparken (wenn dies auch gar nicht stimmt!) muss nicht unbedingt Dein Nachteil sein. Denn somit hat der Fahrer schon mal , vor der Polizei, zugegeben, dass er rückwärts gefahren ist.

Er kann also nicht mehr sagen, dass Du einfach hinten draufgebrummt bist, weil Du zu schnell warst oder die Vorfahrt nicht beachtet hast o.ä..

Denn oft ist es so, dass die Unfallverursacher einfach behaupten, sie wären gar nicht rückwärts gefahren sondern der andere Fahrer einfach drauf.

Ein rückwärts Einparken bedeutet ja nicht, dass er einfach losfahren kann.

Wenn möglich, bei einem Unfall, die Autos genau so stehen lassen und gleich mal mit dem Handy Fotos machen. Das ist aber leider oft nicht möglich, weil der andere Fahrer gleich die Strasse frei macht und an den Strassenrand fährt.

Wo ist denn Dein Schaden am Auto entstanden? Vorne oder seitlich? Denn bestimmte Schäden am Auto können manchmal vom Unfallhergang- wenn der andere Fahrer nicht die Wahrheit sagt - gar nicht zutreffen.

Wie gesagt ein Anwalt wäre sehr hilfreich!

Ich Drück Dir fest die Däumchen!

arvindk 
Fragesteller
 19.03.2019, 14:24
@Minischweinchen

Der Schaden ist bei mir vorne an der rechten Seite und bei ihm hinten rechts entstanden.

ja werde mir da auf Jeden Fall ein Anwalt holen.

Danke für deine Nachricht.

Minischweinchen  20.03.2019, 03:35
@arvindk

Mach das unbedingt mit dem Anwalt!

Ich hab mir bloß gerade überlegt, wenn Du vorne rechts den Schaden hast und der andere Fahrer hinten rechts, dann "müsste" eigentlich klar sein, dass Du dem Fahrer nicht die Vorfahrt genommen haben kannst, denn der kam ja von links (hatte zwar eh keine Vorfahrt!) und wie hätte da bei Dir der Schaden vorne rechts entstehen sollen, müsste dann ja-wenn- links sein.

Ebenso mit dem Rückwärts fahren.......

Aber weißt ja vielleicht selber, dass heutzutage nur noch kompliziert gedacht wird und was nicht sein soll, nicht sein kann.

Liebe Grüsse und alles Gute für Dich!

arvindk 
Fragesteller
 23.03.2019, 10:42
@Minischweinchen

Nené also des mit der Vorfahrt stimmt schon.

Also er war ja rechts von mir und ist dann rückwärts gefahren als ich abbiegen wollte. Und als ich in der Kurve war hat sich der gute entschieden, rückwärts zufahren. Aber als ich den Rückwärtsgang einlegen wollte wars halt schon zuspät.

Minischweinchen  24.03.2019, 03:35
@arvindk

Aber Du hast doch geschrieben, dass er links von Dir war und Du hättest Vorfahrt gehabt und diese hat er Dir genommen! Dann bist Du nach ihm rechts abgebogen und er ist rückwärtsgefahren. Warum hast D u ihm dann die Vorfahrt genommen?

arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 05:17

Ahhhh oke ja er hat mir gesagt das ich n Brief nachhause bekomme. Also muss ich dann Einspruch einlegen. Super danke das wusste ich garnicht.

Minischweinchen  17.03.2019, 05:22
@arvindk

Das wär natürlich am Besten durch einen Anwalt, weil der weiß, was er genau schreibén muss.

Mir ist nicht ganz klar wofür Du bezahlen sollst, wenn der "Fall" noch gar nicht wirklich geklärt ist!

arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 05:34
@Minischweinchen

Ja werde ich auf jeden Fall machen.

Weil ich die Rechts vor links Regelung missachtet habe. Aber ich werde dann Einspruch einlegen.

https://www.test.de/Provozierte-Autounfaelle-So-erkennen-Sie-die-Trickser-4756443-0/

Lies dir das mal durch. Auf diesen Artikel bezogen habe ich vor etwa eineinhalb Jahren der Freundin meines Neffen erfolgreich geholfen. Die hatte einen ähnlichen Unfall wie du, nur auf einem Parkplatz eines Supermarktes.

arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 05:19

Danke dir. Wie ist es bei ihr ausgegangen?

user89467  17.03.2019, 05:21
@arvindk

Wie gesagt erfolgreich. Ich habe ein Schreiben an die Polizei verfasst und die haben dann mal etwas nachgehakt.

Wieso? Der hat dir erst die Vorfahrt genommen. Das war ja durch. Dann hast du deine Fahrt fortgesetzt und, als er stoppte und sich rückwärts bewegte, angehalten. Danach müsste er beim Rückwärtsfahren auf dein haltendes Auto aufgefahren sein.

Ich weiss nicht, wie breit die Straße dort ist, aber eigentlich müsste er auf der falschen Seite rückwärts gefahren sein. Bei zweispurigen Straßen kommen sich Rechtsabbieger und die anderen von rechts Kommenden nicht ins Gehege.

Selbst wenn er vorwärts gefahren wäre in einer normalen rechtsvorlinks Situation bei einspurigen Straßen hätte er nicht auf ein haltendes Auto aufbrettern dürfen.

Ich würde also widersprechen und deine Version schriftlich der Polizei mitteilen. Wenn die weiter die Version aufrecht erhalten, zum Anwalt.

wenn ich das richtig verstehe, kam der andere Teilnehmer von links und ist rechts von Dir in eine Straße reingefahren.

Damit hat er Dir die Vorfahrt genommen. In einem solchen Fall anzuhalten, ist geradezu geboten, um einen Unfall zu verhindern, kann also nicht strafbar sein.

Die Rückwärtsfahrt erfolgte an einer unübersichtlichen Stelle, offenbar im Einzugsbereich einer Kreuzung. Genau wegen dieser Unübersichlichkeit ist es verboten unmittelbar hinter einer Kreuzung das Auto abzustellen. Da müssen 5 Meter Platz sein.

Ist derjenige allerdings schon weiter in die Straße gefahren, dann gilt für Dich der Sichderheitsabstand. Selbst wenn das Fahrzeug vor Dir hält, hast Du leider eine Mitschuld, wenn derjenige urplötzlich abbiegt (ist bei mir mal so entschieden worden) oder rückwärts fährt.

Hier kommt es wesentlich darauf an, wie weit der andere Teilnehmer bereits in der Straße von der Kreuzung aus gerechnet voran gekommen war. Dies deshalb, da Du nicht um die Kurve schauen kannst, nach dem Einbiegen das Verhalten des anderen aber schon erkennst.

Abstand von der Kreuzung ermitteln bis zum Unfallort und im Bedarfsfall Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Das ergibt alles keinen Sinn und ich glaube dir nicht. Die Polizei spricht von Bußgeldern und Punkten, aber sagt gleichzeitig, dass der "Schuldige" noch ermittelt werden muss? Wohnst du in Lügde?

hugo1790  17.03.2019, 04:51

Wieso glaubst du ihn nicht?

arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 04:52

Ja das ist es ja eben ich kann selber nicht glauben😅

Einen Tag davor war der andere Schuld jetzt soll ich auch mit schuld sein aber zu wieviel Prozent muss das Gericht entscheiden.

Sry hab mich vll an manchen stellen nicht richtig ausgedrückt.

versteh aber nicht warum ich am Unfall auch wenn nur zum Teil oder gar zur Hälfte schuld sein soll

Minischweinchen  17.03.2019, 05:08
@arvindk

Teilschuld ist ja wieder was anderes. Davon hast Du nichts geschrieben.

Die Teilschuld wird aber nichts mit der recht-vor-links-Regelung zu tun haben sondern wegen dem Rückwärtsfahren des anderen Fahrers. Wenn er sagt, Du wärst ihm draufgefahren, dann steht Aussage gegen Aussage.

Und es ist halt immer schlecht zu beweisen, dass Du nicht aufgefahren bist auf Deinen Vordermann sondern dieser rückwärts.

arvindk 
Fragesteller
 17.03.2019, 05:25
@Minischweinchen

Ja also die Polizei hat mir nur gesagt das ich halt Bußgeld zahlen muss und das halt auf gerichtlichem weg festgestellt wird wer schuld ist und wer nicht. Er meinte zu mir auch schlimmstenfalls kann’s 50/50 für mich ausgehen. Aber ich finde ich hab garkein schuld in dem Fall......

Ja des hat er schon gesagt zur Polizei das er mir darauf gefahren ist .

Aber eig kann man des doch auch an Hand eines Gutachtens sehen oder wer wem drauf gefahren ist.

ronnyarmin  17.03.2019, 08:55
@arvindk
Aber eig kann man des doch auch an Hand eines Gutachtens sehen oder wer wem drauf gefahren ist.

Das kann man leider nicht. Die Beschädigungen resultierten aus dem Geschwindigkeitsunterschied beider Fahrzeuge. Wer da wie schnell in welche Richtung gefahren ist, erkennt man nicht.