Darf der Untermieter verhindern, das Zimmer den potenziellen Untermieter zu zeigen?

7 Antworten

Ich informiere sie über alle neue Termine und bekomme trotzdem keinen Zugang. Dazu ist meine Frage: habe ich als Hauptmieterin die Rechte, von ihr zu verlangen mir den Zugang für das Zimmer zu geben? Und wenn ja, welche?

Besichtigungen muss man zwar dulden aber nicht jeden Tag, man sollte die Termine auch mit dem Untermieter absprechen und z.B . sonntags oder spät abends muss man kein Besichtigungen über sich ergehen lassen.

Ich habe jeden Tag neuen Termin. Deswegen möchte problemlos das Zimmer zu zeigen und schnell neuen Untermieter finden. Die Untermieterin versucht mir dabei zu stören, indem sie ihr Zimmer absperrt und das Haus vor dem neuen Termin verlässt.

Da wunderst Du Dich, dass Sie einfach das Zimmer absperrt, bzw. nicht da ist?

Lege mehrere Besichtigungen zusammen an einem Tag und spreche diesen Termin mit der Untermieterin ab.

Ich würde mir tägliche Störungen auch nicht gefallen lassen und wenn Du Dich mal in Ihre Lage versetzen würdest, würdest Du das auch nicht wollen.

Nur in den wenigsten Fällen behalten befristete Untermietverträge ihre Gültigkeit, weil die Vermieter die Befristung nicht ausreichend begründen oder auf die Variante "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" nach §549 BGB zurück greifen. Deshalb solltest du den aktuellen UMV prüfen und der Mieterinerklären, welche Konsequenz die ungültige Befristung hätte, wenn sie nicht nach deiner Pfeife tanzt: Das MV gilt nun als unbefristet, die Mietrin kann nur mit fristgerechter, dreimonatiger Kündigung aus dem Vertrag scheiden, falls sie am 28.02.auszieht müsste sie dennoch weiter die volle Miete bezahlen. Im Falle, dass du selbst den Vertrag beenden willst, kannst du wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen oder du hast das zimmer der Mieterin möbliert, dann gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist zum Monatsende. Die Vertragsauflösung wäre jederzeit eine weitere Option.

anitari  26.02.2013, 08:46

Kommentar von Usvster Usvster vor 10 Stunden Ich habe jeden Tag neuen Termin.

Da kann man die Reaktion der Mieterin nachvollziehen.

Wenn sie die Termine der Besichtigung rechtzeitig bekannt geben und diese zu geschäftsüblichen Zeiten sind, haben sie Recht auf Zugang. Sie können es nur sehr schwer durchsetzen. Normalerweise müssten sie, wenn der Zugang verweigert wird, per Gericht einen entsprechenden Beschluss herbeiführen und sich notfalls vom Gerichtsvollzieher helfen lassen. Wie wollen sie das in den 2 verbleibenden Tagen noch schaffen?

Wenn sie nachweisen können, dass sie keinen Zugang vor Ende des Mietvertrages hatten und aus diesem Grunde keinen anschließenden Nachmieter haben, steht Ihnen ein Verlust. Und diesen Verlust können sie gegebenenfalls gerichtlich einklagen. Sie brauchen dann aber Zeugen, dass der Zugang rechtzeitig angemeldet wurde und niemand da war. Und das mehrfach.

Das Untermietverhältnis ist ein so genanntes Innenverhältnis zwischen Mieter und Untermieter. Der Vermieter ist hier außen vor. Er hat lediglich Kenntnis zu erhalten und gestattet das Untermietverhältnis. Ein Untermietverhältnis orientiert sich inhaltlich dennoch am Mietrecht: hier hat der Vermieter (Hauptmieter als Untervermieter) das Recht, nach rechtzeitiger Vorankündigung auch Besichtigungen im Wohnraum (z.B. für die Auswahl geeigneter Nach-Untermieter oder einfach nur, um sich vom Zustand des Zimmers zu unterrichten). Diesen Zugang kann der (Unter-)Mieter nicht verweigern, er riskiert ansonsten die fristlose Kündigung seines (Unter-)Mietverhältnisses "aus wichtigem Grund".

anitari  26.02.2013, 16:08

Das Untermietverhältnis ist ein so genanntes Innenverhältnis zwischen Mieter und Untermieter.

Zwischen Mieter und Vermieter gibt es kein Innenverhältnis.

Diesen Zugang kann der (Unter-)Mieter nicht verweigern,

Tägliche Besichtigungen kann der Mieter schon verweigern.

Der Vermieter, und das bist in diesem Zusammenhang du, hat selbstverständlich das Recht die Mietsache mit potentiellen Nachmietern zu besichtigen, sofern ein paar Regeln eingehalten werden. Auch wenn ihr Wand an Wand wohnt, solltest du alles schriftlich machen.

  1. Rechtzeitige (schriftliche) Ankündigung des Termins, mind. 24 h vorher

  2. Anzahl der Besichtigungen max. 1-2 mal je Woche für 2-3 Stunden. Der Vermieter sollte also Termine bündeln.

  3. Terminliche Rücksichtnahme auf den Mieter z.B. wegen Berufstätigkeit

  4. Keine Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen

Bei Zutrittsverweigerung muß der Mieter Schadenersatz für evtl. Besichtigungskosten und Mietausfälle leisten.