Chef zieht Urlaub ab wegen Krankheit, ist das erlaubt?

12 Antworten

Ist das rechtens?

Das kommt (wie so oft) "darauf an" - nämlich darauf, was einzel- oder tarifvertraglich vereinbart wurde.

Mit 26 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche erhältst Du mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von 20 Arbeits-/24 Werktagen.

Wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu den Bedingungen gibt, unter denen der zusätzlich gewährte Urlaub beansprucht werden kann oder unter denen der Arbeitgeber Einschränkungen für dessen Gewährung treffen kann, dann ist eine solche Regelung, wie er sie in der Betriebsversammlung angekündigt hat, möglich (war es tatsächlich eine Betriebsversammlung oder doch "nur" eine Mitarbeiterversammlung, denn eine Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen).

Er darf eine solche Entscheidung aber selbstverständlich nicht aus "eigener Machtvollkommenheit" heraus treffen, sondern nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung!

Und selbstverständlich kann das auch nur einen zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch gewährten Urlaub betreffen und nicht diesen gesetzlichen Urlaub!

Nein, das darf er nicht. Geh zur Gewerkschaft, falls er das durchzieht. Aber auch die Drohung damit ist schon eine Frechheit.

Familiengerd  28.02.2019, 17:46
Nein, das darf er nicht.

Doch, das darf er, ...

..., sofern es den zusätzlich gewährten Urlaub (über den gesetzlichen Anspruch hinaus) betrifft und es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt!

ChristianKlaus  28.02.2019, 17:49
@Familiengerd

Du läßt Dir wohl gerne alles gefallen?

Familiengerd  28.02.2019, 17:52
@ChristianKlaus

Was willst Du damit sagen?!?

Wenn ich die rechtliche Lage schildere, hat das überhaupt nichts damit zu tun, ob ich mir etwas "gefallen" lasse oder nicht!!

Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, auch wenn du mehr Urlaub bekommst, als in einem Tarif vereinbart.

Krankheit darf nicht dazuführen, dass man dadurch Urlaubstage verliert.

Wenn es im Arbeitsvertrag eine solche Regelung gibt, würde ich mi schon die Frage stellen, ob das rechtens ist.

Corinna877 
Fragesteller
 21.05.2019, 08:48

Im Arbeitsvertrag steht nichts davon...

Er darf kürzen, aber dabei nicht unter den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen Urlaub gehen.

Familiengerd  28.02.2019, 17:42

Richtig.

Voraussetzung ist aber eine entsprechende Vereinbarung - und nicht eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers!

Nussbecher  28.02.2019, 17:53

Sturmwolke: Der Urlaub darf dann aber nur für alle gekürzt werden, nicht nur für die, die krank sind. Das ist Diskriminierung und gehört dann vors Arbeitsgericht.

DAs recht hat er nicht das ist alles im tarifvertrag schon geregelt bzw im Arbeistrecht! Wen das dein chef amcht zeige ihn an den wegen krankheit darf nienand bestarft oder benachteileuigt werden!

So was würde ich ald grund sehen notfals selber einen betriebsrat zu gründen.

Dedin chef verstöst damit gegen einiege gesetze außerdem hat er nich das recht das zu machen den das ist auch noch eine einseitiege vertragsänderung.

Familiengerd  28.02.2019, 17:40
DAs recht hat er nicht

Doch, das Recht hat der Arbeitgeber, ...

..., sofern es den zusätzlich gewährten Urlaub (über den gesetzlichen Anspruch hinaus) betrifft und es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt!

Nussbecher  28.02.2019, 17:55

herakles, einen Betriebsrat gründen ist nicht so einfach, wie du denkst, es braucht dazu auch eine Mindestgröße des Betriebes. Mit den anderen Mitarbeitern gemeinsam Sammelklage am Arbeitsgericht einreichen wäre hier die Maßnahme.