Brief vom Amtsgericht, was soll das bedeuten?
Ich hatte Anfang diesen Jahres eine Verhandlung und wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. (BtMG) Ich sollte Urinkontrollen machen lassen und zur Drogenberatung, mit der Beratung bin ich durch und ich müsste ende diesen Monats noch eine UK machen, habe jetzt aber einen Brief bekommen und mein Vater meinte das die meinen das ich nichts mehr machen muss und fertig mit allem bin. Ich denke aber, da mir wegen der Sache mit Jugendarrest gedroht wurde, das sie nur das zurückgezogen haben und ich noch eine UK machen muss.
In dem Brief steht:
"Beschluss: In der Strafsache gegen (mein Name) wegen Verstoßes gegen das BtMG wird von der Vollstreckung des Jugendarrestes aus dem Beschluss des Amtsgericht vom 23.05. abgesehen, weil die Verurteilte die Weisungen aus dem Urteil des Amtsgericht vom (Verhandlungsdatum) erfüllt hat. (Paragraph 15 Abs. 3 Satz 2, 11 Abs. 3 JGG)"
Da geht es doch nur um den Arrest oder? Also muss ich die letzte Urinkontrolle noch machen, stimmt das?
5 Antworten
Das siehst Du genau richtig. Da Du Deiner Weisung nun wieder nachkommst, hat das Gericht auf den Ungehorsamsarrest verzichtet. Dadurch ist das Urteil aber nicht weniger gültig, das heißt, alle Drogenscreenings mußt Du machen
Das heißt, dass du zu Arrest verurteilt worden bist, den aber nicht antreten musstest, weil du die Auflagen erfüllt hast, bzw noch erfüllst.
Also auf Deutsch: Du gehst zur Drogenberatung und zum Drogentest, und musst deshalb nicht in Arrest.
Sonst steht da nix drin.
Die Termine, die noch ausstehen, musst du wahrnehmen.
Im Zweifelsfall reicht ein Anruf bei Gericht oder bei der Drogenberatung.
Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!
Wenn du mit den Auflagen noch nicht durch bist,dann musst du diese auch noch erfüllen,sonst könnte der Beschluss ggf.wieder zurück genommen werden !
Ruf doch einfach da an und erkundige dich.
Das bedeutet, dass du alle Bedingungen erfüllt hast, und deshalb nicht mehr in den Arrest musst. Also scheint eine weitere Urinkontrolle nicht mehr erforderlich zu sein.
Im Zweifelsfalle sollte es ja wohl kein Problem sein, eben fix eine Urinkontrolle machen zu lassen.