Droht mir jetzt etwas oder nicht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du es nicht mehr tust, passiert dir nichts. Wirst du aber wieder auffällig, wird dir richtig die Hölle heiß gemacht.

Du hast nichts zu befuerchten, weil das Verfahren durch die Staatsanwaeltin eingestellt wurde. Nur wenn du wieder enmal schwarz fahren solltest und du wirst dabei erwischt, dann erfolgt eine Strafe.

Ja genau, aber lass dir nicht nochmals was zu Schulden kommen. Das wäre für deine Zukunft nicht wirklich von Vorteil und den anderen Leuten schadest du somit auf Dauer auch, da die Verkehrsbetriebe durch solche Einbussen früher oder später die Preise erhöhen..

Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen.

§ 153 : (1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

Was dich betrifft hast du nochmal Glück gehabt. Lerne daraus.

Bei Wiederholung kann ein Sammelverfahren eingeleitet werden.

Das heist du kannst für diese Straftat und die neue verurteilt werden.

Das bedeutet du leistest die erforderliche Strafe - sofern noch offen - ab und die Sache ist gegessen, sofern du nicht nochmal Mist baust.