Bitte um kurze Beurteilung meines Zeugnisses?

Zeugnis - (Arbeitsrecht, Zeugnis, Arbeitgeber)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den "Würfelexperten" mit Schulnote 2 muss ich hier eindeutig widersprechen, das Zeugnis ist deutlich schlechter.

Um dich eindeutig als "Zeugnisinhaber" zu definieren, wird üblicherweise das Geburtsdatum angegeben, also "Herr ABC, geboren am xx.xx.xxxx in Y-Stadt, ..."

Die Leistungsbeurteilung ist unterirdisch. Es fehlen Aussagen zur Leistungsbereitschaft, Arbeitsweise, Belastbarkeit - wichtige Bereiche sind also gar nicht aufgeführt. Durch die ganzen Auslassungen ist das bestenfalls ein "ausreichend".

Beim Sozialverhalten blicke ich nicht so ganz durch. "Korrekt, freundlich und aufmerksam" würde ich als "befriedigend" definieren.

Die anschließende Zusammenfassung deiner Leistungsbeurteilung gehört nicht an diese Stelle, sondern vor das Sozialverhalten. Allerdings passt das nicht zum vorher gesagten; "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" deutet zwar auf ein "gut" hin, aber das steht im völligen Widerspruch zur eigentlichen Leistungsbeurteilung.

Die Schlussformel ist ebenfalls unterirdisch - was aber wiederum zur unterirdischen Leistungsbeurteilung passt: Es gibt kein Bedauern über dein Weggehen, kein Dank für deine Arbeit und dir wird kein Erfolg bescheinigt. Mit anderen Worten heißt das: "Wir sind froh, ihn loszuwerden und danken ihm, dass er endlich gekündigt hat. Bei uns hatte er keinen Erfolg, vielleicht wird er ja bei seinem nächsten Job welchen haben." Sorry, aber freundlicher kann man das nicht formulieren.

Ob das nun bewusst so geschrieben wurde oder ob der Verfasser des Zeugnisses einfach keine Ahnung hatte, was er da zusammengekritzelt hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Warum endete das Arbeitsverhältnis an einem "krummen" Datum? Es heißt zwar, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist, um dich beruflich fortzubilden, aber ein krummes Austrittsdatum hat nach der Probezeit immer einen fiesen Beigeschmack, da das nach fristloser Kündigung durch den AG riecht.

By the way: stimmt das Ausstellungsdatum mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses überein? Das ist wichtig, da alles andere unnötige Fragen aufwerfen kann.

Wolfgang57234  27.01.2017, 11:30

Zutreffend analysiert, @darthmario72

Hideaway  27.01.2017, 12:35

Eine treffliche Analyse.

Die Leistungsbeurteilung ist unterirdisch. Es fehlen Aussagen zur Leistungsbereitschaft, Arbeitsweise, Belastbarkeit - wichtige Bereiche sind also gar nicht aufgeführt. Durch die ganzen Auslassungen ist das bestenfalls ein "ausreichend".

Das wird schon optisch, quasi auf den ersten Blick, dadurch sichtbar, dass die Beschreibung der Aufgaben mehr Raum einnimmt als die eigentliche Leistungsbeurteilung.

Eine Überlegung noch:

Wäre nicht angesichts der Aufgaben im Finanzbereich auch ein Ehrlichkeitsvermerk angebracht? Selbst wenn ein physischer Zugriff in die Kassenschublade vielleicht nicht möglich war, handelt es sich doch um eine besondere Vertrauensstellung, die schon Manche(n) schwach werden ließ.

DarthMario72  27.01.2017, 12:51
@Hideaway

Das wird schon optisch, quasi auf den ersten Blick, dadurch sichtbar, dass die Beschreibung der Aufgaben mehr Raum einnimmt als die eigentliche Leistungsbeurteilung.

So ist es.

Wäre nicht angesichts der Aufgaben im Finanzbereich auch ein Ehrlichkeitsvermerk angebracht?

Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Wäre zu überlegen...

Selbst wenn ein physischer Zugriff in die Kassenschublade vielleicht nicht möglich war, handelt es sich doch um eine besondere Vertrauensstellung, die schon Manche(n) schwach werden ließ.

Richtig. Da war vor ein paar Jahren was im Bistum Limburg (vor der Sache mit dem Bischof)...

Hideaway  27.01.2017, 12:47

Warum endete das Arbeitsverhältnis an einem "krummen" Datum?

Das kann mit dem Beginn des Wintersemesters (i.d.R. um den 15.10 herum) zusammenhängen. Ich habe seinerzeit auch meinen Job zwischen Abi und Studienbeginn, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, an einem Freitag (10.10.) beendet und Montag (13.10) in der Einführungsvorlesung gesessen.Allerdings wäre dann ein entsprechender Hinweis förderlich, um Missverständnisse zu vermeiden.

User48572 
Fragesteller
 27.01.2017, 16:57
@Hideaway

Das Zeugnis wurde ein halbes Jahr nach meinem ausscheiden so angefertigt, der arbeitgeber wollte das vorher nicht bzw. konnte das nicht. 

@DarthMario72 hat ja schon ziemlich zutreffend analysiert, dass das Zeugnis widersprüchlich ist und wichtige Dinge ausgelassen wurden. Die Schlussformel ist ein fetter Tritt in den Hintern!

Die Einschätzungen anderer User als "2" sind völlig daneben.

verreisterNutzer  27.01.2017, 15:13

Auch die Form (z.B. Fließtext bei der Aufgabenbeschreibung) lässt sehr zu wünschen übrig.

Aber was will man von einer Gemeindeverwaltung schon verlangen...

User48572 
Fragesteller
 27.01.2017, 16:53
@verreisterNutzer

Hättest du die Mitarbeiter dort gesehen, die können nicht mal 2 sätze in fließtext formulieren und du willst dass die da ei zeugnis machen?

verreisterNutzer  27.01.2017, 17:36
@User48572

Oh je... wirklich schlimm :((

Ich würde das mit einer "zwei" übersetzen.

DarthMario72  27.01.2017, 11:12

Wie kommst du auf diese Idee? Das ist definitiv keine "zwei"...!

Wolfgang57234  27.01.2017, 11:37

Ich würde das mit einer "zwei" übersetzen

Ernsthaft? Dann würde ich mal sagen, dass du ziemlich daneben liegst.

Ich würde sagen das entspricht der note zwei

User48572 
Fragesteller
 26.01.2017, 20:54

da steht aber sein verhalten war korrekt und.... das ist mangelhaft oder?

micompra  26.01.2017, 21:00
@User48572

Korrekt halte ich für abwertend. Korrekt kann auch dahingehend deuten das du ein "besserwisser" oder "vorschriftenreiter" bist.

Ansonsten halte ich das zeugnis für gut.

Daher note zwei

User48572 
Fragesteller
 26.01.2017, 21:05
@micompra

vielen Dank. 

DarthMario72  27.01.2017, 11:11

Zwei? Wie kommst du auf den schmalen Pfad?

Wolfgang57234  27.01.2017, 11:36

Ich würde sagen das entspricht der note zwei

Ich würde sagen, da liegst du ziemlich daneben!