Arbeitgeber stellt kein Qualifiziertes Zeugnis aus?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du schreibst dem Ex-AG erst einmal eine "Abmahnung".

Fordere ihn schriftlich auf Dir bis zum (Frist von ca. 10 Tagen setzen) ein, nach § 109 Gewerbeordnung zustehendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Dann schreibst Du ihm noch dass Du, solltest Du bis zum genannten Termin kein Zeugnis bekommen haben, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, geh zu einem Anwalt/der Gewerkschaft. Dort wird dieses Schreiben aufgesetzt und dem AG geschickt.

Ohne Rechtsschutz/Gewerkschaft schreibst Du den Brief selbst. Gib ihn mit Zeugen ab oder schick ihn als Einwurfeinschreiben. Wenn Klage eingereicht werden muss, kannst Du das auch selbst machen, es ist in der ersten Instanz kein Anwalt vorgeschrieben.

Du gehst dann zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts (nimm auch eine Kopie Deines Mahnschreibens mit). Dort wird Dir bei der Klageformulierung geholfen und das ist kostenlos.

Wenn Du dann das Zeugnis hast, lass es sofort prüfen. Manche AG "rächen" sich am AN mit einem nicht so tollen Zeugnis. Wenn es zu schlecht ist, hast Du ein Recht auf Zeugniskorrektur. Das ist aber wieder eine andere "Baustelle", erst musst Du ja mal ein Zeugnis bekommen.

Hexle2  20.01.2017, 13:34

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Du hast einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn Du mehr als 6 Monate bei einem Arbeitgeber gearbeitet hast.

Du könntest:

1. Deinem Ex-Arbeitgeber eine Frist für die Zeugniserstellung setzen. Reagiert er nicht, gehst Du vor Gericht.

oder

2. Du schreibst Dir Dein Zeugnis selbst und schickst den Entwurf Deinem Ex-Arbeitgeber, damit er ihn auf Geschäftspapier ausdruckt und unterschreibt. Dafür wird er ja wohl Zeit haben :)

2. hätte außerdem den Vorteil, dass Du ein gutes Zeugnis bekommst.

DarthMario72  19.01.2017, 12:09

Du schreibst Dir Dein Zeugnis selbst und schickst den Entwurf Deinem Ex-Arbeitgeber, damit er ihn auf Geschäftspapier ausdruckt und unterschreibt.

Ganz schlechter Ratschlag, wenn man keine Ahnung von der Zeugnissprache hat. Ein halbwegs geübter Personaler erkennt ein selbst zusammengeklöppeltes Zeugnis auf den ersten Blick.

Ersteinmal ist Dein Vorgesetzter bzw der Dienststellen Leiter Ansprechpartner. Du musst hier auch aktiv werden, da der Anspruch auf ein Zeugnis auch verwirken kann (nicht mit Verjährung verwechseln)

nun ja, er meint, er habe viel zu tun und vertröstet

So, sagt er das? Ich schreibe auch Zeugnisse und habe auch sonst viel zu tun. Aber das darf keine Ausrede sein.

Du schreibst deinen Ex-AG mit Einwurf-Einschreiben an und setzt ihm eine Frist von 2 Wochen (genaues Datum am besten nennen). Kündige an, dass du nach erfolglosem Verstreichen der Frist rechtliche Schritte unternehmen wirst. Kommt auch darauf keine Antwort, gibst du die Sache an einen Anwalt weiter.

Ja zum arbeitsgericht, da es dir zusteht und du kannst es so oft ändern lassen wie du willst aber pass auf lass es lieber nochmal von anderen durchlesen. Da manche Formulierungen die sich gut anhören nicht so gut sein können

TestBunny  19.01.2017, 11:19

"...Da manche Formulierungen die sich gut anhören nicht so gut sein können"

Dagegen könnte er dann eh nichts machen. :)

DarthMario72  19.01.2017, 12:11
@TestBunny

Dagegen könnte er dann eh nichts machen

Wie kommst du darauf?

DarthMario72  19.01.2017, 12:33

du kannst es so oft ändern lassen wie du willst 

Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad? Man hat grundsätzlich nur Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis, also in Schulnoten ausgedrückt "befriedigend". Will man ein besseres Zeugnis haben, muss man belegen können, dass man das auch verdient hat. Umgekehrt wäre der AG beweispflichtig, wenn er ein schlechteres Zeugnis ausstellen will.