Beim rausfahren gegen Auto gestoßen das im Wendehammer parkte!

Originalbild - (Recht, Versicherung, Kosten)

15 Antworten

Du hast zunächst nicht nur durch den Unfall einen Bock geschossen sondern auch dadurch das Du den Unfall Deiner Versicherung noch nicht gemeldet hast. Lies Dir das Kleingedruckte in Deinem Versicherungsvertrag mal durch. Da steht mit Sicherheit drin das der Versicherungsnehmer einen möglichen Versicherungsschaden unverzüglich zu melden hat. Das hat übrigens nichts damit zu tun wann und wie sich der Geschädigte bei Deiner Versicherung meldet, die Probleme die er dadurch bekommt sind dann nämlich seine Probleme. Also nun aber flott.

Das Du den Unfall verschuldet hast ist Dir ja hier nun hinreichend erklärt worden § 10 StVO.

Für das nächste Mal: so was immer sofort der eigenen Versicherung melden! In diesem Fall: du solltest sofort Kontakt mit deiner Versicherung aufnehmen.

Auch eine Firma kann Autos leasen. Und klar musst du zahlen. Hättest de Polizei rufen können wenn er im Halteverbot gepark hätte, aber lt. deiner beschreibung hat er dort nur gehalten und saß ja sogar im Auto..

Melde das der Versicherung und schildere dort auch den Fall, die kümmern sich darum

Auch ein im Parkverbot stehendes Auto darfst du nicht beschädigen! Und Firmenfahrzeug und Leasingfahrzeug schließen sich ja nicht aus.

Für solche Sachen ist deine Haftpflichtversicherung zuständig und bei unklarer Unfallsituation die Polizei.