Beim Rückwärtsfahren ingeparktes Auto gefahren, welches im absoluten Halteverbot stand! Teilschuld?

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§ 9 Abs. 5 StVO: (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Du hast Dich nicht so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist - es kam zum Unfall. Ob da nun ne Laterne oder ein Auto im Halteverbot im Weg stand, spielt für die Beurteilung der Schuldfrage keine Rolle. Das Halteverbot wird es ja auch ganz sicher nicht deshalb geben, um parkende Fahrzeuge vor rückwärts-aus-der-Einfahrt-fahrenden Fahrzeugen zu schützen. Eine Mitschuld ist deshlab überhaupt nicht ersichtlich.

Nur, weil ein anderer Unfallbeteiligter ebenfalls gegen eine Verkehrsregel verstoßen hat, trifft ihn deshalb nicht automatisch eine Teilschuld.

Der, der im Halteverbot gestanden hat bekommt mit Sicherheit keine Teilschuld. Du bist in das parkende Auto gefahren. Da kann kein anderer Schuld haben außer du. Der andere muss vielleicht ein kleines Bußgeld zahlen weil es eine Ordnungswidrigkeit war.

Beim Rückwärtsfahren ist grundsätzlich besondere Aufmerksamkeit geboten. Eine Teilschuld trifft die Dame nicht, denn Du hättest, sollte sie Dich wirklich behindert haben, überhaupt nicht fahren dürfen. - Es kann immer sein, dass dort etwas steht (auch ein Auto), wo normalerweise nichts ist und nichts stehen darf. Das ist erst einmal erlaubt.

Crack  12.09.2011, 13:44

Absolut richtig, DH!

Du bist alleine Schuld,auch wenn jemand anderes gegen das Gesetz handelt,darfst du nicht in Eigenjustitz handeln.Das andere Auto stand da ,basta,heißt nicht dass du zum reinfahren eingeladen bist.

Hast du denn nicht die Polizei gerufen?Ansonsten wird es schwierig.Obwohl ich nicht glaube,dass du da Recht hast.Du mußt schon aufpassen,ob das Auto nun im Halteverbot stand oder nicht.