Bei Wohnungskauf vorher renovieren?

5 Antworten

im Kaufvertrag müsste doch festgelegt sein, zu wann die Eigentumsüberlassung und unter welchen Voraussetzungen sie stattfinden soll? Vorher habt ihr in der Wohnung nichts zu suchen, auch wenn ihr den Schlüssel habt; es sei denn, ihr wollt das Risiko eingehen, ´umsonst´ renoviert zu haben. Das könnte teuer werden. So wie sich das alles liest, ist noch lange nichts in trockenen Tüchern...

jkbgl 
Fragesteller
 19.03.2018, 21:13

Wenn die Verkäuferin vom Kaufvertrag zurücktreten sollten, dann darf die aber uns das Geld für den Notar wieder geben, genau wie für die Grundbucheintragung und Grunderwerbssteuer. Auch vom Betreuungsgericht wurde alles genehmigt und selbst der Notar sagt es steht nichts mehr im Wege. Habe mir heute eine Auskunft eingeholt vom Notar der das ja alles bestätigt und den Sachverhalt nicht nachvollziehen kann. Bei der Renovierung die die Verkäuferin geleistet hat wundert es mich nicht wieso sie nicht will das wir renovieren, Fliesen auf Fliesen gefliest, neue elektrische Leitungen gelegt die aufjedenfall so nicht hätten gelegt werden dürfen, Teppich unterm Laminat (dass geht ja noch einigermaßen), starkstromanschluss verlängert und man kann nicht ersehen woher dieser kommt, keine FI Schalter, nichtmal eine Abdeckung für den sicherungskasten. Laminat in eine neu gezogene Wand gelegt, weil nicht mehr genug Stein da war, also wo leben wir denn? Sachen die nicht sein sollten, die wir aber mit Akzeptanz hinnehmen da wir eh alles neu machen. Sollte ein verdeckter Schaden vorliegen kann man es auch im Nachhinein in Regress ziehen wenn man diesen unverzüglich meldet. Zu verlieren hat die Verkäuferin nichts. Hinzukommt aber die Verkäuferin wollte ja den ganzen Betrag für die Wohnung vorab in bar haben, und sagt unsere Eltern wollen ihnen doch helfen, wie viel können die Bar dazu geben, tut mir leid aber sowas habe ich noch nie erlebt. Das ist keine Normalität. Ebenfalls nicht, dass man immer mit schwammigen antworten kommt, man kann doch einfach mal sachlich bleiben und ein ja oder nein schreiben, als immer drum rum zu Eiern. Dann weiß man wenigsten wo man dran ist und kann planen. Da muss doch jeder normale Mensch Verständnis für haben, oder sehe ich das falsch ? Wir sind auch mit einer Anzahlung entgegengekommen, da kann man doch wohl etwas Kooperation zeigen.

jkbgl 
Fragesteller
 19.03.2018, 21:14

Eigentumsübertrag ist offiziell nach zahlungseingang

Kannst du nich den Notar fragen, wann Ihr denn jetzt legal in die Wohnung dürft. Einfach mal da unverbindlich anrufen und kurz nachfragen.

Besser so, als dass du Ärger bekommst.

jkbgl 
Fragesteller
 17.03.2018, 20:23

Gut das wäre eine Möglichkeit nur die Antwort auf die Frage wäre dann, sobald alles abgewickelt und bezahlt ist, da leider nichts im Kaufvertrag zur Renovierung vermerkt worden ist (Es gibt da extra Renovierungsklauseln). Nur das wusste man natürlich nicht das es so viel Zeit in Anspruch nimmt.

PeterLi200  17.03.2018, 21:00
@jkbgl

Ja, wenn du die Wohnung kauft, dann kaufst du den "Ist-Zustand". Da wird nichts mehr Renoviert...

Besitzübergang dürfte mit der Bezahlung des Kaufpreises erfolgen.

Solange der Notar Ihnen die Fälligleit nicht mitteilt, können Sie auch nicht zahlen.

Sofern keine Bedenken dahingehend bestehen, dass der vereinbarte Kaufpreis nicht ausreicht, alle Schulden der Verkäuferin daraus zu bedienen, dürfte nie eine Fälligkeitsmitteilung erfolgen, da der vereinbarte Kaufpreis nicht ausreichend sein könnte, das Verkaufsobjekt wie im Kaufvertrag vereinbart, lastenfrei zu stellen.

Dies würde dann zur Rückabwicklung des Vertrages führen.

Reicht der Kaufpreis aus, wählen Sie die Möglichekti über Notaranderkonto zu zaheln. Dann nimmt der Notar gegen "saftiges" Honorar zu lasten der der Verkäuferseite die Ablösungen vor und überweist einen verbleibenden Rest aus dem Kaufpreis auf das ds Mündelkonto des Betreuers.

Diese Möglickeit setzt aber voraus, dass die Alternativabwicklung über Notaranderkonto im Kaufvertrag bereits vorgesehen wurde; ansonsten müssen die Pateien erneut zum Notar und eine Zusatzurkunde zum Kaufvertrag beurkunden lassen.

jkbgl 
Fragesteller
 17.03.2018, 20:32

Danke für Ihre Informative Antwort. Lastenfrei sollten wir die Eigentumswohnung erwerben, da wir sonst eine Rückmeldung vom Notar erhalten hätten. Laut meinem Kenntnisstand, welchen ich vom Notar erhalten habe, sollten wir die Auflistung zur Zahlung bis Ende nächster Woche per Post bekommen. Eine zusätzliche Urkunde würde hier also nicht von Nöten sein, da sich der Zeitaufwand nicht lohnt und es höchstwahrscheinlich zeitgleich enden würden, die Urkunde und das wir zahlen können. Jedoch hilft mir jede Meinung, ob es in Anbetracht gezogen werden kann, dass man anfängt zu renovieren, da ja alles im grünen Bereich ist, fast zu mindestens.  

schelm1  18.03.2018, 12:24
@jkbgl

Solange Sie nicht den Besitz der Wohnung gegen Zahlung des Kaufpreises erhalten haben, können Sie auch nicht in der Wohnung tätig werden!

Ist eurer Risiko, ihr dürft das eigentlich nicht, ihr dürft das, wenn der Übergang ist, wie im Kaufvertrag vermerkt.

Aber wird schon nichts passieren, fragt den Betreuer halt und lasst es euch schriftlich von ihm geben.

jkbgl 
Fragesteller
 17.03.2018, 19:29

Danke für die Rückmeldung. Das Problem ist nur wir haben keine Kontaktdaten von ihrem Betreuer. Theoretisch läuft ja alles und die Wohnung wird ja uns gehören, es fehlt lediglich die Zahlung (die wir aber schon längst getätigt hätten). Den Schlüssel hätten wir ja auch nicht erhalten dürfen im Normalfall. Wir Zahlung auch schon Bereitstellungszinsen von der Bank. Aber du bist der Meinung es sollte nichts passieren wenn man anfängt zu renovieren ? Jede Meinung zählt, durch das ganze ist man einfach verunsichert. (Man hat nicht mal die Chance die Zinsen ihr in Rechnung zustellen, hatten wir beim Anwalt schon nachgefragt).

Ich habe es so gemacht, mit mündlichem Ok und der Bedingung, Strom anzumelden.