Bei ebay kaufen und dann weiterverkaufen legal?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist völlig egal, ob man neue oder gebrauchte Waren kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. Sobald man das wiederholt macht, ist das Gewerbe ! Da gibt es auch keine Freimengen (zB 10 Stück im Monat) oder Umsatzmengen. ein Gebrauchtwagenhändler verkauft auch nicht jeden Monat ein Auto, trotzdem ist er Gewerbetreibender. Auch wenn du Sachen anbietest und nix verkauftst, bist du gewerblicher Händler, weil du die Sachen zum Weiterverkauf erworben und eine Gewinnerzielungsabsicht hast.

Warum solltest du nicht weiterverkaufen dürfen? Wenn du es kaufst, ist es deins und du kannst es selbstverständlich auch wieder verkaufen. Sonst könntest du zB dein gebrauchtes Auto ja auch nicht weiterverkaufen, oder?

Futuresss 
Fragesteller
 08.11.2011, 14:18

es könnte illegal sein weil ich etwas kaufe mit dem hintergedanken es sofort wieder zu verkaufen und das macht ja eigentlich ein händler/gewerbe.

siller  08.11.2011, 14:19
@Futuresss

Ja, du solltest als Privatverkäufer auch keine Neuwaren verkaufen! Neuwaren = Gewerbe!

Lily76  08.11.2011, 14:21
@Futuresss

Weiß doch keiner was du denkst, oder? Und um beim Bsp Auto zu bleiben: Viele kaufen das Auto mit der Absicht es in zB 3 Jahren weiterzuverkaufen und sich ein neues Zuzulegen. Außerdem sind das ja ganz andere Mengen und Umsätze als bei einem Händler.

Futuresss 
Fragesteller
 08.11.2011, 14:22
@siller

und bei gebrauchten waren?

Du handelst seit dem ersten Verkauf an mit dem Hintergrund, für etwas Geld einzunehmen und damit gewerblich. Insbesondere wenn es alles NEUARTIKEL sind! Daher ist das Internetgewerbe für Privatleute mehr als fraglich und gefährlich und jeder kann dir böses. Ebay gibt nur als Richtlinie an, dass man sich nach 10 Artikeln solangsam um einen Gewerbeschein kümmern sollte, genauso wie um Widerrufsrecht, Impressum und sonstige Rechtlichkeiten, Ebay übernimmt keinerlei Haftung wenn ein Konkurrent schon ab dem ersten Verkauf auf dich aufmerksam wird und abmahnt.

Nebenbei, vergiss das mit den 12 läppischen Artikeln. Wenn du deinen Shop nicht mit ein paar Hundert Artikeln füllen kannst, hast du keine Chance am Verkäufermarkt.

Futuresss 
Fragesteller
 08.11.2011, 14:21

es geht ja darum sachen zu verkaufen die andere billig verkauft haben, da sie schlecht über den artikel informiert sind bsp 5€ wert für 1€ gekauft

Die gewerbliche Tätigkeit kann hier vor allem darin begründet sein, dass du Dinge kaufst und mit Gewinn weiterverkaufst. Das hat mit eBay allerdings nichts zu tun.

Futuresss 
Fragesteller
 08.11.2011, 14:19

eben, aber interressiert sich das finanzamt auch für leute die nur 10 sachen im monat verkaufen?

FreeEagle  08.11.2011, 14:52
@Futuresss

Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Gewinnerzielungsabsicht.

Also - grundsätzlich JA.

Du besuchst zur Zeit die 10. Klasse, bist also aller Wahrscheinlichkeit nach minderjährig.

Ebay ist ab 18, du hast also bei Ebay gar nichts zu suchen.