Gewerblich verkaufen. Was muss ich beachten?

5 Antworten

Also, grundsätzlich benötigst Du zur Ausübung deiner Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung.

Deiner Beschreibung nach zu urteilen hattest Du bisher keine Probleme bei deinen Verkäufen. Daher hattest Du bisher auch einen geringen Kapitalbedarf bzw. einen geringen Aufwand. 

Bevor Du jetzt aber einfach ein Gewerbe anmeldest, solltest Du den Schritt in die Gründung gut überlegen und Planen. Du solltest vorab auf die wichtigsten Punkte deiner Unternehmung eingehen und einen kleinen Businessplan schreiben. Hier gehst Du u.a. auf folgende Punkte ein:

  • Kapitalbedarf
  • Rechtsform
  • Preiskalkulation
  • Versicherungen
  • Buchhaltung/Steuern
  • Beratungskosten Steuerberater/Rechtsanwalt etc.
  • AGB
  • Vertragswerke
  • Haftung
  • Gewährleistung
  • etc.
  • Wenn Du am Ende erkennst, dass deine Idee tragfähig ist kannst Du in die Gründung gehen.

Melde dein Kleingewerbe an. Da du nicht nur eine kleine Menge (privater Gebrauch/Verkauf) handelst, sondern, wie du selbst sagst, größere Mengen verkaufen willst, solltest du das schleunigst tun. Bevor zb. dich unzufriedene Kunden belasten und du der Steuerfahndung, dem Zollamt etc. gemeldet wirst (u.a. Schwarzarbeit) ...

Geochelone  03.02.2016, 07:38

Melde dein Kleingewerbe an.

Es gibt kein Kleingewerbe, daher kann man sowas auch nicht anmelden !

Predbabe  03.02.2016, 18:27
@Geochelone

Als EK - Eingetragener Kaufmann muss man natürlich ein Kleingewerbe anmelden. Das ist dann zwar nur eine Formsache, gegenüber dem Handelsregister. Aber lieber zu viel machen - in dem Fall anmelden - als wirklich vom Zoll oder Finanzamt überrascht zu werden.

Sobald du etwas kaufst in der Absicht, es weiterzuverkaufen und dabei Gewinn zu erzielen, bist du im gewerblichen Bereich. Wenn du das auf Dauer machen willst, musst du das Gewerbe anmelden bei der Kommune. Weiterhin solltest du beim Finanzamt vorstellig werden und dein Gewerbe mit Steuernummer etc. veranlagen lassen. Alles weitere dort bestimmen die zu erwartenden Umsätze (Befreiung, Voranmeldungen, Erklärungen). Du zahlst Ebay-Gebühren nur, weil du quasi deren Laden als Verkäufer nutzt. Auch dort solltest du dich als gewerblicher Verkäufer zu erkennen geben, da sich dann auch einiges ändern wird.

Du mußt ein Gewerbe anmelden. Danach bekommst Du reichlich Post, z.b. vom Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK, usw.

Und alle wollen nur "Dein Bestes", also Geld.

Und wenn Du das alles gelesen hast, dann rechne noch mal nach, ob wirklich ein Gewinn übrig bleibt.

FioraOP 
Fragesteller
 03.02.2016, 01:44

Die werden relativ wenig von meinem besten sehen. Da ich hauptberuflich tätig bin und ich mit dem gewerbe unter nahezu allen Freibeträgen bleiben werde müsste ich doch theoretisch nur die Einkommensteuer abdrücken oder?

Ja, du musst ein Gewerbe anmelden, denn du hast die Absicht, Gewinn zu erzielen.