Bei betrieblicher Umschulung Berufsschule Pflicht?

2 Antworten

Wen du in eine umschulung bist gehst du ganz normal zur berufschuhel es ist nur die frage ist das die normale oder die bei einem bildungsträger wo dan zb die lehrer hinkommen.Wen du die zb bei einer firma machst ist das die normale.Wen du die umschulung bei einem bildungsträhger machst kann es auch sein das diser selber dies durchführt.

Auch wen keine Schuhlpflicht herscht hätte man dir sagen müßen und könne das du eine berufschuhle besuchen must da du sonst die umschulung gar nicght besthen kanst da eineige bereiche nur in der berufschuhle unterichtet wird zb Arbeitsrecht,Arbeitsschutz,und besonder Der Kpündiegungsschutz der wir d nur in der berufschuhle unterichte da man sonst  alles mit auszubildende oder umschülern machen kann.Auch wird in der schuhle besonder auf sicherheitseinrichtungen Unterrichtet zb im handwerksberufen.Im normalen Praxisbetrienb kann sowas nur angerissen werden aber niemals alles  beigebracht werden aber für den gessellen brief  bzw facharbeiterbrief ist beides wichtieg die praxis und auch die theorie 

Der einzieg unterschied zur ausbidlung ist das es auch sein kann das man sich selber in der berufschuhle anmelden muß oder soll Ansonsten ist es nur die Dauer der umschulung auf 2 jahren.Auch kann man bei einer betrieblichen umschulung die ausbidlungsvergütung plus zb hartz 4abstauben wen die firma mitmacht Auch wen es heute nur noch 400 € sind Was bei einem bildungsträger nicht geht.

Ich würde mal in die umschulungsverortnung nachschauen bzw Auch in die Ausbildungsverortnung in beidem wird drin stehen das man zur schuhle muß den sonst würde das arbeitgeber gerne vermeiden da die schuhlzeit  arbeitszeit ist.


habe beide formen gemacht und man hat immer schuhle zu machen gehabt.


soprahin 
Fragesteller
 08.03.2015, 19:57

Wow! Erst mal vielen vielen Dank für Deine Mühe! Ich muß es erst noch ein bischen sortieren, aber ich freu mich daß du so viel Mühe reingesteckt hast um meine Frage zu beantworten :))

herakles3000  08.03.2015, 20:00
@soprahin

Die Ämter verschweigen gern etwas was man selber zum vorteil Verwenden kann.zb konnte man früher die gesamte ausbildungsvergütung behalten die dan aber hauptsächlich aus dem ersteh lehrjahrlohn war so ca 18 monate lang aus dem letzetn.

herakles3000  08.03.2015, 20:02
@herakles3000

18 monate aus dem ersten und 6 aus dem letzten

Viel Erfolg

Hey  soprahin,

also für eine normale Umschulung brauchst du keine Berufsschule mehr zu besuchen. 

Dies machst du nur, wenn du einen gewissen Beruf über mehrere Jahre lang erlernst :)

Philyh8  05.12.2016, 00:15

Worauf stützt du diese Aussage?