Umschulung mit Bildungsgutschein, befristet nach SGB 3 auf 2 Jahre?
Bei mir Endet am 29.4. die Elternzeit und ich war vor zwei Wochen bei der Agentur für Arbeit bei der Berufsberatung. Hier wurde mir gesagt das ich entweder einige Weiterbildungen machen kann um als Bürokauffrau bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe oder da ich seit Jahren nicht mehr als Bürokauffrau gearbeitet habe, einen neuen Beruf mittels Bildungsgutschein erlerne. Ich hab mich nun mit dem ganzen Thema auseinandergesetzt und zu dem Schluss gekommen das ich einen neuen Beruf erlernen möchte. Die Ausbildung würde 3 Jahre dauern und die Voraussetzungen dafür sind erfüllt. Nun stellt sich das Amt quer und teilt mir mit das, solange ich ALG 1 erhalte, nur einen Bildungsgutschein für eine Umschulung bekomme die maximal 2 Jahre geht aber wenn ich ALG 2 bekomme dann eine Umschulung von 3 Jahren möglich ist. Laut der Mitarbeiterin ist dies auch so im SGB 3 verankert. Ich hab jetzt seit Tagen mich mit dem SGB 3 auseinander gesetzt und nichts dazu gefunden. Kann mir jemand sagen wo das stehen soll?
5 Antworten
Kann es sein, dass du die Dauer der Ausbildung in deinem Wunschberuf mit der Dauer der Umschulung verwechselt hast? Über einen Bildungsgutschein können nur entsprechend zertifizierte Qualifizierungen und Umschulungen gefördert werden (zu finden hier: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ ). Reguläre Ausbildungen sind da nicht förderfähig.
Was die Förderdauer angeht, habe ich noch ein bisschen recherchiert. Umschulungen können wohl generell nur für eine verkürzte Ausbildungsdauer (zwei Drittel der eigentlichen Ausbildungsdauer) gefördert werden. Die Förderung von länger dauernden Umschulungen ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass die Finanzierung im letzten Drittel durch Dritte sichergestellt ist (Lebensunterhalt, z.B. über einen erst zum Schluss entstehenden BAföG-Anspruch). Die gesetzlichen Regelungen für Jobcenter sind identisch; § 16 SGB II verweist nur auf die entsprechenden Regelungen im SGB III.
Demnach könnte die Umschulung zur Erzieherin tatsächlich nicht gefördert werden, weil eine Verkürzung der Ausbildungsdauer meines Wissens nicht möglich ist. Wenn du einen BAföG-Anspruch hättest, würde der wahrscheinlich nicht erst im letzten Ausbildungsjahr entstehen.
Hättest du eventuell die Möglichkeit, die reguläre Erzieherausbildung zu machen und BAföG zu beantragen?
Eine Umschulung von 3 Jahren? Eine Umschulung ist i. d. R. um 1/3 der regulären Ausbildungszeit verkürzt und dauert z. B. in den meisten Bereichen 2 Jahre. Zwischendurch sprichst du von einer 3 jährigen Ausbildung.
In den Regelungen der SGB steht lediglich, dass ein Bildungsgutschein zeitlich begrenzt sein kann.
Ausbildungen sind in der Regel 3 Jahre und bei einer Umschulung wird diese auf zwei Jahre verkürzt.
Der Grund ist, weil man in der Regel schon einen Beruf hat und gewisses Grundwissen vorausgesetzt wird.
Hast Du da was falsches gedacht?
Ich denke nicht das ich da was vertauscht habe oder dergleichen. Zum Beispiel dies hier ist mit einem Bildungsgutschein förderbahttp://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/veranstaltungsDetail.do?seite=1&anzahlSeite=200&as=vormerkliste&vg_id=26725387&anzahlGesamt=2&doNext=vormerklisteDetailail Es geht von September 2017 bis September 2020 und somit 3 Jahre.
Es gibt Umschulung von 3 Jahren das weis auch das Amt Also müsste das Amt erstmals die Umschulung in diesem Beruf zustimmen hat es das ist deren aussage nichtig den dann hat es sich daran zu halten
Normalerweise geht eine Umschulung in den meisten berufen nur 2 Jahre.Aber als Erzieherin zb wären das glaube ich 3 Jahre auch in der Umschulung,
Wen das so nicht im sgb Steht komme dem Amt mit dem Grundgesetz Recht auf frei Berufswahl.
Aber Achtung es gibt Einschränkungen bei Umschulungen zb muss das ein Beruf sein wo Leute gesucht werden und er darf zb nicht am aussterben sein.zb eine Umschulung als Gärtner wäre sinnlos da selbst ausgebildet dort oft keinen Job finden.
ALG1 ist kein Grund für die Ablehnung das heist eher der Typ der zuständig ist zu faul sich zu informieren. oder hast man dir den Artikel genannt worauf er sich bezieht wahrscheinlich nicht und dann gibt es ihn oft nicht.Frage da nach den Artikel dann kannst du nachschauen außerdem haben beide die gleichen Vorschriften nur ist alg 2 strenger bei finanziellen Sachen.
Wen die sich quer stellen schalte einen Anwalt ein oder die Gewerkschaft, ein dann wirst du wahrscheinlich doch noch das machen können außerdem widersprechen die sich ja selber mit dem Angebot von dem Link auf deren eigener Seite.1
Wenn man bei kursnet nach Erzieher (staatlich anerkannte Erzieher) sucht und angibt mit Bildungsgutschein gefördert so findet man in Berlin jede Menge Träger aber laut AfA kann dies nicht gefördert werden da nur 2 Jahre laut SGB 3 bei ALG 1 gefördert werden.