BAföG Ratenzahlung bei Rückforderung?

3 Antworten

Kann man diesen Betrag in Raten zahlen?

In diesem Fall hast Du keinen Anspruch auf eine Ratenzahlung, da es sich um eine auch für Dich erkennbare Überzahlung gehandelt hat.

Nichtsdestotrotz kannst Du um Ratenzahlung bzw. Verrechnung bitten, soweit noch Anspruch besteht.

richman 
Fragesteller
 18.02.2022, 11:50

klingt plausibel, aber nach welcher Rechtsgrundlage?
Auch hier: Wenn es in irgendeiner Weise möglich ist, dass das Amt einer Ratenzahlung zustimmt, muss das auf irgendeiner Rechtsgrundlage beruhen. Daher die Bitte nach Quellenverweis ;)

Von Experte Kristall08 bestätigt

Hallo,

also dazu gibt es keine Quelle, weil es heißt: Sofort!

Was man machen kann: Versuchen Ratenzahlung auszumachen, in aller Regel sind 2-3 Raten okay und Kulanz. Aber ist jetzt nicht so, dass du 5000€ Schulden jahrelang abzahlen kannst. Aber eben 2-3 Raten, so dass du eben in 3 Monaten erst alles zusammen hast, geht manchmal, wenn der Sachbearbeiter kulant ist.

Müsstest du das Geld nicht haben? Zumindest Erspartes in der Zeit?

richman 
Fragesteller
 18.02.2022, 11:48

Wenn das Amt im "Kulanzfall" einer Zahlung in mehreren Raten zustimmt, muss das zwangsweise eine Rechtsgrundlage haben, da ein Amt ohne dieser nicht Handlungsfähig ist, deshalb fragte ich nach Quellen.
Ob ich das Geld habe: Sicherlich würde ich hier dann nicht nach Ratenzahlung fragen ;). Natürlich hätte man eine gewisse Vorbereitung für diesen Fall treffen können. Aber wenn der monatliche BAföG Grundbedarf (Höchstsatz) knappe 850€ beträgt und jeder zu viel nebenbei verdiente Euro (über dem Freibetrag von 5400€/Jahr) davon abgezogen wird, heißt das, dass du max. knapp 1300€ im Monat zur Verfügung haben kannst... Abzüglich stud. Pflege u. Krankenversicherung, steuerlichen Abgaben wenn du über 450€ im Monat verdienst und den höchsten Lebenshaltungskosten in einer Stadt wie Berlin bleibt nicht mehr viel über, wenn du nicht täglich Nudeln mit Ketchup essen willst.
Daher ist ein großflächiges Ansparen einfach nicht möglich.

Frag dein Bafögamt, ohne die geht nix