BaFöG-Zuschuss zurückzahlen bei Förderung unter Vorbehalt?

2 Antworten

Es gibt so eine tolle Seite für Studenten ( Studis Online), die solltest Du mal in Ruhe durch lesen. Denn das Thema ist sehr komplex.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorschuss.php

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

JustGerry 
Fragesteller
 26.08.2017, 15:29

Danke für deine Hilfe!
Mein Problem bezieht sich wie gesagt auf die Rückforderung des Betrags. Der "Normalfall" passt hier leider nicht. Das Amt verlangt von mir momentan den kompletten Betrag für das erste Förderungsjahr, also das Staatsdarlehen und den Zuschuss. Daher ist meine Frage ja, inwiefern ich wirklich alles bezahlen muss, oder nur das Staatsdarlehen, und ob die Möglichkeit besteht, dass ich Rabatte für die Kompletttilgung des Betrages erhalte, obwohl  es eine Rückforderung ist, und keine Rückzahlung.

Hi,

die Rückforderung ist rechtens, da es unter Vorbehalt war. Und du musst natürlich alles zurüchzahlen und nicht nur den Darlehensteil. Dir stand das nach abschließender Prüfung erst gar nicht zu, es stand dir nie zu, deswegen musst du auch alles zurückbezahlen.

Du musst 100% zahlen und das sofort,

Ein Rabatt oder Nachlass gibt es auch nicht, da es eben ein Rückforderung unrechtmäßiger Beträge ist. Das hat nichts mit dem Zurückzahlen der rechtmäßig gezahlten Beiträge zu tun.

Eine Verrechnung ist nicht möglich, Ratenzahlung lassen sie sich drauf ein aber nicht länger als 6 Monate. Die Vorstellung, dass du dir 5 Jahre lang 50€ abstottern kannst, kannst du gleich vergessen.

Dein Vater sollte ja eigentlich genug Geld haben. Du solltest erstmal auf ihn zugehen, denn dieses Elterneinkommen ist ja der Grund warum du gar kein Bafög bekommen hättest für diese Zeit.