Autounfall mit Straßenbahn - Es steht Aussage gegen Aussage, was tun?
Hallo,
ich hatte heute auf dem Weg zu Arbeit einen Autounfall: Bin beim Linksabbiegen (grüne Ampel mit Linksabbieger Pfeil) von einer Straßenbahn gerammt worden. Die Straßenbahn hat offensichtlich das Haltesignal übersehen, denn ich hatte definitiv grün (stand ja bei rot extra noch und habe gewartet das es grün wird). Der Fahrer der Bahn behauptet, er hätte kein Haltesignal gehabt. Es steht jetzt Aussage gegen Aussage. Fakt ist, mein Wagen (Golf 4) ist Reif für den Schrott, vordere Achse verbogen, Airbags ausgelöst etc. (wirtschaftlicher Totalschaden).
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich sehe mich zu 100% im Recht, kann ein Rechtsanwalt mich da entsprechend zu meinem Recht bringen? Als Privatmann fühle ich mich Polizei und Versicherung ausgeliefert...
9 Antworten
Strassenbahnen werden häuffig auch von sogenannten Onbordkameras überwacht . Die Polizei könnte auf Hinweis dahingehend versuchen mal nachzuschauen und ev Aufnahmen sicherzustellen.
Dann durch den Verkehrsrechner deines Ortes feststellen wann die Ampelphasen waren und mit den Daten der Strassenbahn wie richtigerweise schon darauf hingewiesen wurde abzugleichen.
Um das jedoch durchzusetzen ist ein Rechtsbeistand erforderlich und die polizei die Personell unterbesetzt und damit überfordert ist wird nicht von Sich aus weitere Ermittlungen anstreben denn für die ist der Fall vermutlich eh klar
Mal mit der Stopuhr nachmessen wie lange eine Bahn ab der letzen Registrierten Haltestelle benötigt bis zu der Unfallampel und diese Zeiten abgleichen. Viele Schienenfahrzeugführer und ich kenne den einen oder anderen seit Jahren sehen im Gewicht des Schienen-Fahrzeuges schon eine pysikalische Vorfahrtsberechtigungsvermutung
Es reicht oft ein begründeter Zweifel um einer Schuldzuweisung zu entgehen.
Bei verunfallten Personenbeförderungsfahrzeugen ist der Fahrzeugschaden meist zu vernachlässigen denn möglicher Personenschaden geht schnell in den Strafrechtsbereich.. Körperverletzung oder gar mit Vorsatz.. also Vorsicht und nix anerkennen..
Der Verkehsrechtsanwalt ist da nicht wegzudiskutieren.. und sehr nötig und zwar schnell..
Joachim
Zur Durchsetzung deiner eigenen Ansprüche solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Die Ansprüche des Straßenbahnbetriebs dir gegenüber wird deine Kfz Haftpflicht abwehren. Hier solltest du bei der Schadenschilderung natürlich ausdrücklich darauf hinweisen, dass du grün und damit keine Schuld hattest.
Ich gehe natürlich davon aus, dass "grüne Ampel mit Linksabbieger Pfeil" bedeutet, dass der Pfeil der Ampel der nach links zeigt auch grün war (und nicht etwa aus oder so).
Da Schienenverkehr grundsätzlich Vorrang hat wirste da zumindest eine Teilschuld bekommen.
In einem strittigen Fall würde ich allerdings auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Was letztendlich dabei rauskommt wird hier keiner beurteilen können und hängt letztendlich vom Richter ab.
Da Schienenverkehr grundsätzlich Vorrang hat
...ohne entsprechende Beschilderung haben Schienenfahrzeuge in Deutschland KEIN Vorrang.
Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für andere Verkehrsteilnehmer.
du kannst einen anwalt einschalten klar. allerdings steht hier erstmal aussage gegen aussage du musst also zeugen finden die den unfall gesehen haben. natürlich kann es auch sein das ihr beide recht habt das du grün hattest und der eisenbahner kein haltesignal bekommen hat das passiert leider manchmal sollte dem so sein kann der bahner auch nix dafür der muss darauf vertrauen das die signale richtig geschaltet werden.
... und Dein Berater läßt Dich bei so einer wichtigen Frage einfach so hängen und hier auch noch rumwuseln? Tolle Versicherung, die ja laut Frage auch noch ausliefert.
Meine hört sich zumindest meine Geschichte an und lehnt auch unberechtigte Ansprüche ab. Was sagt denn die gegnerische Versicherung überhaupt?
Und die Polizei hat wirklich auch schon ein Bußgeldverfahren gegen Dich angestrengt?