Auto wirtschaftlichem Totalschaden gekauft. Keine Regulierung bei Unfall?

3 Antworten

Dein Gutachter hat den Zeitwert des Autos vor dem Unfall bewertet. Dabei ist er vom tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs ausgegangen.

Die Versicherung weiß nur, dass das Auto mal einen Unfall hatte und als Totalschaden bewertet wurde - es kann aber durchaus sein, dass der Schaden fiktiv abgerechnet und danach repariert wurde, ohne dass die Versicherung davon jemals erfahren hat.

Was den Gutachter der gegnerischen Versicherung betrifft: meines Wissens musst du der Versicherung Gelegenheit geben, den Schaden zu begutachten.

H2Onrw  14.06.2018, 15:57

seit wann hat die gegnerishce Versicherung das Recht den Schaden ohne einwilligung des Eigentümmers zu begutachten?

Es wurde hoffentlich auch nicht der Zeitwert ermittelt!

Zitat: Wir waren beim Gutachter, Gutachten belief sich auf ca. 1800€ brutto.

  • Welcher Wiederbeschaffungswert steht im Gutachten?
  • Welcher Restwert steht im Gutachten?
  • Sind die Vorschäden und / oder Altschäden im Gutachten aufgeführt?

Zitat: die Versicherung sich den Wagen ansehen will.

Dazu hat die gegnerische Versicherung kein Recht wenn euer vorgelegtes Gutachten korrekt und zur Abrechnung dsomit geeignet ist. Dazu gehört natürlcih auch das der Vorschaden und soweit evtl. noch vorhanden auch der Altschaden im Gutachten korrekt aufgeführt sind.

Zitat: Außerdem besteht der Unfallverursacher zumindest auf eine Teilschuld, obwohl der Polizist vor Ort ihm mehrfach ausdrücklich deutlich gemacht hat, dass er die alleinige Schuld hat.

Das und die schwierige Abrechnung sind mehr als ausreichende Gründe umgehend einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten!

Zitat: Haben wir nun nur Anspruch auf den damaligen Restwert (Vorbesitzer) des Autos?

Wenn die Reparaturkosten den im Gutachten genannten Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert.

Zitat: Hätte mir der Vorbesitzer den Wagen für 950€ verkaufen dürfen

Natürlich durfte er das.

Zitat: Soll ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung überhaupt mein Auto anschauen lassen?

Wenn es mein Auto wäre, dann dürfte er sich dieses nicht näher ansehen!

... für mich kann da etwas nicht stimmen, ein seriöser Gutachter schreibt so etwas nicht.

Er berücksichtigt die Einauten und setzt auch den Restwert fest.

Ein Anspruchsteller hat eben nur Anspruch auf seinen Schaden und bekommt keine neue Kiste in die Garage.

Viel Glück.