Autoverkauf trotz Totalschaden im gutachten?

5 Antworten

Totalschaden bedeutet nicht, das Auto ist so kaputt, dass es auf den Schrott muss und nie wieder auf die Straße darf.

Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reaparatur zu den üblichen Werkstattpreisen teurer kommt, als das Auto wert ist.

Wenn das Auto repariert ist, entscheidet ganz alleine der TÜV, ob es straßentauglich ist oder nicht. Wenn der die Plakette ranklebt, steht einer Anmeldung nichts entgegen. Unter diesen Umständen könnte es für den Verkauf und den Verkaufspreis gut sein, einen neuen TÜV zu machen, auch wenn der noch gar nicht dran wäre.

Im Kaufvertrag muss der Unfallschaden allerdings erwähnt werden.

Natürlich darfst Du, mit der Angabe "Unfalwagen"

Ein Total-Schaden ist es ja so gut wie nie, sondern eine offiziell durchgeführte Reparatur würde den Fahrzeugwert übersteigen, der sog. "Wirtschaftliche Totalschaden".

"Wirtschaftlicher Totalschaden" bedeutet ja nicht, dass das Fahrzeug total Schrott ist. Natürlich kannst du das verkaufen.

Dass du den Unfallschaden, dann dem Käufer mitteilen musst, versteht sich von selbst.

Den Unfallschaden darfst du dem Käufer nicht verschweigen.

Und natürlich kann man das Auto wieder anmelden, wenn es eine gültige HU hat.

Dass das Fahrzeug einen Totalschaden hatte und wieder aufgebaut wurde, hast du dem Käufer mitzuteilen. Die Reparatur hat fachgerecht zu sein. Das Gutachten würde ich im Kaufvertrag erwähnen und bei Kauf mit übergeben.