Möglichst viel Geld aus Volkasko rausholen?
Hallo zusammen, ich bin bestrebt immer den maximal möglichen Gewinn aus einer Situation herauszuholen. Nun habe ich letzte Woche einen Unfall gehabt, ohne andere Beteiligten. Ich besitze Vollkakso. Wertschätzung meines Autos vor dem Unfall: 8900,00€ Wertschätzung meines Autos nach dem Unfall 4550,00€ Reparaturkosten: 8100€ inkl. Mwst (6850 exkl. Mwst)
Nun soll ich mich entscheiden:
Option 1: Ich erhalte 8900€ und das Auto wird von der Versicherung in einer Restwertbörse versteigert (Auto wird als Totalschaden behandelt)
Option 2: Auto wird einfach repariert und ich erhalte mein repariertes Auto zurück. Allerdings findet natürlich durch den Schaden trotzdem ein Wertverlust statt bei einem Wiederverkauf.
Nun meine Frage: Ist es möglich, dass ich mir einen Kostenvorschlag von der Werkstatt über die Reparaturkosten schreiben lasse und das Auto dann aber nicht reparieren lasse und das Geld selbst einstecke? Zudem wollte ich dann mein Auto als Totalschaden selbst verkaufen und mir das Geld auch einstecken? Nach diesem vorhaben hätte ich dann im Endefekt mindestens 11.400 € raus am Ende. Oder will die Versicherung dann eine Reparaturbestätigung von mir haben
Vielen Dank im Vorraus LG SMX
8 Antworten
Nein, das geht nicht.
Die Versicherung erstattet Dir das Geringere von beidem:
Wertminderung durch den Unfall (also Zeitwert vorher minus Restwert nach Unfall) oder die Reparaturkosten - wobei Du Dir die Reparaturkosten dann auch "fiktiv" ohne Nachweis der Reparatur und ohne MWSt auszahlen lassen kannst.
Da das Auto ja ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, findet die Abrechnung einer Reparatur also nicht statt, ob nun real oder fiktiv.
Du kannst Dir kein Stückwerk aus der besten aller Welten zusammenflicken, um Dich besser zu stellen, als wenn Du keinen Unfall gehabt hättest - das würde ja auch völlig falsche Anreize für Deine künftige Fahrweise setzen.
Nach meinem Verständnis zahlt die Versicherung Dir ja nicht die geschätzten Reparaturkosten, sondern - weil das der deutlich geringere Betrag ist - die Differenz zwischen den Werten vor und nach dem Unfall, also 4.350 €.
Wenn es Dir gelingt, mehr als die gutachterlich festgestellten 4.550 € Restwert beim Verkauf zu erlösen, kannst Du das behalten - wenn Du merkst, dass Du diesen Restwert nicht bekommen kannst, solltest Du das Gutachten anfechten.
Oder Du behältst das Auto und reparierst es auf eigene Kosten oder schweisst Dir ein Kunstwerk draus.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Kosten der als unwirtschaftlich festgestellten Reparatur bezahlen würde. Insofern stellt sich diese Frage ja gar nicht erst.
Die Versicherung benennt einen Käufer, der bereit ist, den festgestellten Restwert zu zahlen. Auch eine Reparatur, die eigentlich wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Allerdings nur, wenn die Reparatursumme max. 130% des Wiederbeschaffungswerts beträgt und das Auto danach noch weitergefahren und nicht verkauft wird.
Das was du vorhast ist mit Sicherheit Betrug.
Immerhin steckst du dir deren Geld für eine Leistung ein, die du nie in Anspruch genommen hast. Sollten die irgendwie dahinterkommen dann kannst du dir sicher sein das da Konsequenzen folgen werden...
Mal ganz davon abgesehen - überall den maximalen Gewinn rausholen schön und gut... aber auf Kosten anderer?
Ich an deiner Stelle würde mal darüber nachdenken ob es so erstrebenswert ist an Geld zu kommen, wenn man andere dafür "bescheißen" muss.
(anders kann ich es in diesem Falle leider nicht nennen).
Wenn du das ohne Probleme mit deinem Gewissen vereinbaren kannst,
dann würde ich mir doch ein wenig Gedanken machen...
LG
Utau
Ich will ja wissen, ob das möglich ist bzw legal ist. Und ja bei einem Versicherungsunternehmen kann ich das sehr gut mit meinem Gewissen vereinbaren, da Versicherungen davon leben, Leuten angst zu machen und ihnen dafür dann eine Versicherung zu verkaufen. Bei einer Privatperson würde ich nicht so handeln.
Aber trotzdem danke für deine Antwort!
Du hast Angst vor einer Versicherung?
Ich möchte Deinem Gewissen da noch einen kleinen Denkanstoß geben. Versicherungen leben nicht davon Menschen Angst zu machen, sondern übernehmen ein Risiko (gegen Geld), dass Du sonst tragen müsstest. Finanziert wird das ganze von der Versichertengemeinschaft - also uns allen. Wenn Du also die Versicherung betrügst, betrügst Du damit alle die ebenfalls Beiträge dort zahlen und das Ganze wirkt sich auf die zukünftigen Prämien (und damit auch Deine!) aus. Im KFZ-Bereich werden jedes Jahr die Risiken und die dafür anfallenden Kosten für jeden einzelnen Fahrzeugtyp neu bemessen...
Insofern bescheißt Du nicht irgendeinen Konzern, die es ja eh dicke haben, sondern vor allem die Versichertengemeinschaft (die aus vielen Privatpersonen - inklusive Dir besteht).
Option 1 hast du evtl. falsch verstanden, denn in der Restwertbörse wird üblicherweise nicht versteigert, sondern nur der Restwert ermittelt. Heißt: Händler geben verbindliche Angebote für das kaputte Auto ab, aber verkaufen musst du nicht. Für die Abrechnung wird lediglich das Höchstgebot zu Grunde gelegt, du kannst dann selbst entscheiden, was du machst. Es ist und bleibt dein Eigentum, auch wenn die Versicherung den Schaden bezahlt. Es läuft vereinfacht gesagt so ab, dass du von der Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Wert des Höchstbietenden bekommst. Wenn du das Auto dann an den verkaufst, hast du den Wiederbeschaffungswert in der Tasche. Du kannst das Auto aber auch an jeden anderen verkaufen (in der Hoffnung woanders mehr zu bekommen), du kannst es auch selbst reparieren oder es dir kaputt in deinen Vorgarten stellen. Das ist der Versicherung dann egal.
Somit ist die Frage schon beantwortet: Ja, du kannst auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens mit der Versicherung abrechnen, dir das Geld einstecken und nicht reparieren. Aber du bekommst dann nur den Nettobetrag des Schadens, also ohne Mehrwertsteuer. Auch in dieser Konstellation kannst du mit dem Auto dann machen was du willst und es an jemanden mit dem Unfallschaden verkaufen.
Aber Achtung: Die Versicherung wird dir immer maximal das bezahlen, was die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ist! Also immer nur den kleineren Betrag aus beiden Varianten.
ja das habe ich mir schon fast gedacht, vielen dank
zerbrech dir nicht den kopf,deine versicherung sagt dir was möglich ist und dann hast die wahl.reparaturkosten kannst dir erstatten lassen,aber ohne reparatur gibt es das geld nur ohne mehrwertsteuer
Diesseits würde die Option 1 preferiert, um allen kommenden Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Option 2 wäre mir zu riskant, da der Wertverlust letztendlich nicht absehbar ist. Was die Reparaturbestätigung betrifft, so kann dir jede Werkstatt sagen, welchem Procedere sich Versicherungen bedienen.
Erstmal vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
Darf ich in dem Fall (siehe unten) danach auch mein Auto behalten und es verkaufen ?
"die Reparaturkosten - wobei Du Dir die Reparaturkosten dann auch "fiktiv" ohne Nachweis der Reparatur und ohne MWSt auszahlen lassen kannst."