Auto abmelden ohne Zulassung Teil 1?
Hallo an Alle!
Wir haben vor einigen Wochen ein Auto gekauft. Beim Kauf teilte uns der Händler mit, dass er keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 zum Fahrzeug hat. Wir dachten, das wäre kein Problem, da ja die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Eigentumsnachweis) vorhanden war. Jetzt zum Problem: Das Auto wurde uns angemeldet übergeben! Zurück in der Heimat wollten wir das Auto natürlich sofort abmelden. Jedoch meinte die gute Dame bei der Zulassungsstelle, dass ein Abmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht möglich ist. Kontakt-Versuche zum ehemaligen Besitzer des Wagens blieben bisher leider ohne Erfolg.
Weiß jemand, was wir jetzt noch tun können??
6 Antworten
Da bleibt kaum mehr übrig als den Teil 1 bei der Zulassungsstelle als Verlust zu melden, damit niemand Schindluder damit treiben kann! Das ist zwar umständlich und etwas teuer - die genauen Kosten sagt euch die nette Dame von der Behörde - aber damit seid ihr auf (relativ) sicherem Grund, spezielle Spezialfälle für Spezialisten schließe ich hier mal aus!
Nehmt den Kaufvertrag, den Teil 2 (Brief), dann geht zur Zulassungsstelle und erklärt das Ganze. Das wird schon!
Viel Glück!
Der behördliche „Verlust“ definiert ja nicht nur „verloren“. Da muss man halt ein bisschen kreativ werden und auch die Hühneraugen mit zudrücken! :-)
Wie es die/der Fragesteller/in nun letztendlich schafft einen deutschen Beamten dazu zu bringen eine Amtshandlungen in seinem eigenen Sinne durchführen zu lassen, bleibt ihr/ihm überlassen...
Wie schon oben bemerkt bleiben spezielle Spezialfälle für Spezialisten außen vor! Das würde hier zu weit führen.
Wendet Euch am besten an die Zulassungsstelle, bei der das Auto vorher zugelassen war (bzw. noch ist) und schildert denen den Sachverhalt.
Mit etwas Glück machen die das brieflich. Mit etwas weniger Glück müßt Ihr dort persönlich erscheinen.
Auf jeden Fall wird das Geld kosten; ich schätze mal so um die 50 Euro.
Weiß ich auch nicht. Und du weißt noch nicht einmal, wer gerade der rechtmäßige Eigentümer ist. Wie kann man auch ein Auto ohne Papiere kaufen? Das gilt für dich und auch für den Händler, der den Wagen ja angekauft oder in Zahlung genommen hat. Oder war das nur in Kommission?
Die Dame in der Zulassungsstelle hättest du aber fragen können, was du tun kannst.
Der Kauf war so eigentlich nicht geplant. Dieses Auto wollten wir eigentlich nicht behalten. Ist aber eine längere Geschichte, die ich hier nicht so öffentlich schreiben möchte.
Als wir auf der Zulassungsstelle waren, meinte sie, wir sollen Kontakt mit dem eingetragen Käufer aufnehmen. Dass das aber nicht funktioniert, haben wir ja jetzt erst gemerkt.
Beim Kauf teilte uns der Händler mit, dass er keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 zum Fahrzeug hat
Da hättest Du den Händler auffordern sollen Ersatzpapiere zu beantragen.
Dies solltest Du jetzt ebenfalls tun, oder selbst zur Zulassungsstelle und den Verlust der ZB Teil I melden. Kannst Du gleich mit dem Abmelden zusammen erledigen, benötigst dazu ZB Teil II, Kennzeichen, Personalausweis und zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust der ZB Teil I.
Wir dachten, das wäre kein Problem, da ja die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Eigentumsnachweis) vorhanden war.
Das dieser Irrglaube nicht auszurotten ist.
Weder die ZB Teil II noch der ehemalige Fahrzeugbrief ist ein Eigentumsnachweis !
Den Händler das Auto zurückgeben und das Geld verlangen. Zur Not Anzeige erstatten. Warum kauft ihr ein Auto ohne vollständige Papiere?
Wenn der Händler den Wagen in Kommission verkauft hat, bringt das nichts.
Es muss ja der Vorbesitzer in den Papieren stehen. Dann schließt man sich halt mit dem kurz und der kann den Wagen Abmelden und mit der Abmeldebescheinigung bekommt man dann neue Papiere.
Wie oben schon erwähnt, war es nicht geplant, dass wir dieses Auto behalten..
Der Vorbesitzer wird bestimmt kein Interesse haben, weiterhin für Versicherung und Steuern aufzukommen. Da stimmt was nicht. Ich würde mich an die Polizei wenden.
Das wird schwierig, wenn man etwas als verloren meldet, das man nie in Besitz hatte.