Auto abmelden/anmelden
Hallo, ich hole morgen mein Auto. Soweit ich weiß haben es die Vorbesitzer noch nicht abgemeldet. Kann ich dann bei der Zulassungsstelle mit nem Kaufvertrag das Auto für sie abmelden und gleich auf mich anmelden, also quasi nur ummelden? Muss dann auch noch das Auto was derzeit auf mich zugelassen ist abmelden.
Wäre dankbar für Antworten. Vielen Dank im Voraus :)
2 Antworten
Hey liebes Herzstück,
zum Abmelden benötigst du keine Vollmacht u. auch keinen Kaufvertrag, sondern nur die Papiere wie die Zulassungsbescheinigungen Teil I +Teil II sowie die beiden Kennzeichen!
Für deine Anmeldung dann eine Versicherungsbestätigung, diese 7-stellige eVB-Nr. von deiner Wunsch-Versicherung, dein Personalausweis, ebenso die Zulassungsbescheinigungen Teil I +Teil II, die HU- / AU-Untersuchungsberichte (TÜV), eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt bzw. Kontoverbindung wg. der Kfz-Steuer und Geld für Gebühren, evtl. Kennz.schilder usw.
Dann mal gute Fahrt wünscht dir siola
PS: Nach der Zulassung den Versicherungsvertrag nicht vergessen!
Muss dann auch noch das Auto was derzeit auf mich zugelassen ist abmelden.
Hierzu benötigst du natürlich auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II (früher: Fahrzeugbrief + -schein) und die 2 Kennz.schilder!
Gruß siola
Du kannst mit einer Vollmacht der Vorbesitzer das Auto abmelden und neu auf dich zulassen.
von den Vorbesitzern des Autos, ja? auch wenn die das noch nicht abgemeldet haben??
Ja, einmal von den Vorbesitzern Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II sowie die beiden Kennz.schilder und dann das selbe auch für dein "altes" Auto zum Abmelden!
Okay gut, vielen Dank :)
Also brauchen die Vorbesitzer sich im Prinzip um nichts kümmern und ich erledige das alles, richtig?
Sofern du die ganzen Papiere u. Kennzeichen hast, ja! Vergiß bitte nicht die HU- / AU-Bescheinigungen vom Vorbesitzer für die Anmeldung, falls der "neue" noch TÜV hat, denn ohne TÜV keine Zulassung!
Gruß siola
Zum Abmelden ist keine Vollmacht nötig, sondern nur die Zulassungs-bescheinigungen Teil I + Teil II (früher: Fahrzeugbrief u. -schein) sowie die beiden Kennz.schilder!