Hallo zusammen,
bei uns stand leider der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Es geht hier um eine Sache aus dem Jahr 2002. Wir kannten uns damals noch nicht. Leider hat mein Mann damals nicht regiert und gegend die Forderungen Einspruch erhoben und somit den Titel anerkannt.
Jetzt hatte ich das Vergnügen die Bekanntschaft mit einem OGV zu machen. Mein Mann kann die Forderungen nicht zahlen, er müsste also die Eidesstattliche Erklärung abgeben.
Ich würde die Sache aber gerne aus der Welt schaffen und meine Ersparnisse dafür hergeben. :(
Wir sind seit 2009 verheiratet. Nun habe ich von dem OGV eine Kopie des Forderungskonto bekommen und mich durch das Netz gegoogled. Mir geht es um die aufgelaufenen Zinsen. Diese verjähren doch nach 3 Jahren, oder?!?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen???
Hier die Forderungen nach Jahren sortiert:
2002 OGV-Kosten PfÜb, ZV-Gebühr, OGV-Kosten ZV-Auftrag
2004 EMA-Anfrage, ZV-Gebühr, OGV-Kosten ZV-Auftrag
2009 PfÜb-Geb. Nr. 3309 VV RVG, Ger. Kosten PfÜb, GVZ-Kosten
2012 ZV-Geb. Nr. 3309 VV RVG, ZV-Auftrag, GVZ-Kosten, EMA-Anfrage
Wenn ich es nun richtig verstanden habe, müssten doch die Zinsen vor 2009 verjährt sein, weil zwischen 2004 und 2009 keine Forderungen vom Gläubiger gemacht wurden.
Oder verstehe ich das falsch?