Aufhebungsvertrag azubi Resturlaub

2 Antworten

Rechtlich hast Du Anspruch auf den kompletten gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub. Wenn Du diesen allerdings in Anspruch nimmst, muss der neue Ausbildungsbetrieb Dir für dieses Jahr keinen Urlaub mehr gewähren. Der § 6 Bundesurlaubsgesetz schließt Doppelansprüche aus.

Wenn Du den Aufhebungsvertrag zum 31. Juli machst, kannst Du 7/12 des Jahresurlaubs = 14 Tage in Anspruch nehmen. Da Du schon 6 Tage genommen hast, stehen Dir dann noch 8 Urlaubstage zu. Beim neuen Ausbildungsbetrieb entsteht dann wieder der Teilanspruch auf Urlaub wenn Du, wie schon gesagt, nicht den kompletten Urlaubsanspruch beim jetzigen Betrieb nimmst. Das wären dann bis zum Jahresende 5/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs.

  meine Chefin sagt das in den Rest nicht nehmen kann (18 Tage) weil dann mein Urlaub ausgeschöpft wäre.

Deine Chefin hat insoweit Recht, dass der Urlaub für dieses Jahr ausgeschöpft wäre, solltest Du auf die 18 Tage bestehen. Sie muss Dir aber die 8 Urlaubstage die Du bis Ende Juli erworben hast gewähren.

* angerechnet