Arbeitslosengeld bei Kündigung im gegenseitigem Einverständnis

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Grundsätzlich ist es so, dass man bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Eigenkündigung eine sog. "Sperrzeit" von 12 Wochen erhält. Davon ist jedoch abzusehen, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Eigenkündigung bzw. für den Aufhebungsvertrag hatte (z.B. Mobbing, gesundheitliche Einschränkungen), dies ist nachzuweisen und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Außerdem ist zu beachten, dass eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt wird.

Reling und flo166 haben Recht - ein Aufhebungsvertrag zieht nicht zwangsläufig eine Sperrzeit nach sich - es kommt auf die Umstände an. Siehe auch: http://www.abfindunginfo.de/anmerk.htm#a

wenn du einen vernünftigen grund hast kannst du die stelle auch kündigen z-b. umzug der firma in eine andere stadt oder belästigung dann bekommst du auch dein alg, frage am besten deinen sachhbearbeiter ob du dann gesperrt wirst

Ja & Nein!

Du wirst normalerweise mit einer 3-Monatigen ALG-I Sperre rechnen müssen! Danach hast Du aber ALG Anspruch!

Aus diesem Grund muß man jedem davon Abraten, einen sogenannten Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Spielt natürlich keine Rolle, wenn Du sowieso einen anderen Job direkt danach bekommst, ohne ALG beantragen/beziehn zu müssen.

Nach einer dreimonatigen Sperre bekommst du es.