Urlaub trotz Kündigung - Arbeitslosengeld

6 Antworten

Du musst dich** sofort** "arbeitssuchend" melden. Da dein Arbeitgeber aber noch bis zum 31.8. dein Gehalt zahlst, bist du erst ab dem 1.9. arbeitslos.

Arbeitslosengeld erhältst du ab dem Tag an dem du dich PERSÖNLICH arbeitslos meldest.

Wenn du im August noch in Urlaub gehst, musst du nur dafür sorgen, dass du am 1.9. dich bei der Arbeitsagentur melden kannst. Trotzdem ist die Meldung zur Arbeitssuche umgehend zu erledigen.

Also an deiner Stelle würde ich auf den Urlaub verzichten und die Zeit nutzen einen neuen Job zu finden. Ich glaube eh nich, dass der Urlaub so erholsam wird, wenn man weiß, dass man gerade arbeitslos geworden ist.

suessesusi97  03.08.2014, 00:29

Wenn er aber einen Job findet, hat er erst mal Urlaubssperre. Dann besser vorher noch mal abdüsen. Vielleicht kann er sich ab 01.09. auch keinen Urlaub mehr leisten :(

Sinara60  04.08.2014, 10:29

Witz-Flower: der arbeitslose Mensch hat keine Rechte und muss schon im vorauseilenden Gehorsam auf alles verzichten? Verzichten lernen Arbeitslose und prekär Beschäftigte sowieso. Demokratieverständnis?

Ich würde die Antwort von "isomatte" gern etwas abändern. Arbeitslos melden musst du dich sobald du die Kündigung hats. Dazu musst dich der AG sogar freistellen. Also maschierst du so schnell wie möglich zum AA und meldest dich ab dem 01.09. arbeitslos. Den gebuchten Urlaub kannst du selbstverständlich antreten da im August das Arbeitsverhältnis noch besteht.

DerHans  04.08.2014, 12:32

"arbeitslos" lmelen kann man sich erst, wenn man tatsächlich arbeitslos ist. Jetzt muss der Fragestelle sich "arbeitssuchend" melden

Kaltenbecher1  04.08.2014, 17:15
@DerHans

Streng genommen hast du natürlich Recht. Habe dies so formuliert damit der Fragesteller es besser versteht. Fakt ist eine reine Meldung als Arbeitssuchender sagt nichts darüber aus das man arbeitslos wird. Jeder vers.pflichtige AN hat zu jeder Zeit das Recht sich als Arbeitssuchend zu melden auch wenn er in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht. Es reicht z. B. die Absicht sich einen anderen Arb.platz zu suchen. Ferner besteht die Pflicht das AA zu informieren sobald man die Kündigung ausgesprochen bekam.

Du hast der Agentur für Arbeit ab dem 01.09.2014 zu Vermittlung zur Verfügung zu stehen !

Bist du also am 31.08.2014 aus dem Urlaub zurück,kann dir normalerweise nichts passieren,wenn du dich ordnungsgemäß Arbeit suchend gemeldet hast und spätestens am 1 Tag der Arbeitslosigkeit,dich persönlich in der Agentur für Arbeit,arbeitslos meldest.

Solltest du während deiner Abwesenheit eine Einladung bekommen,du dieser aber nicht nachkommen würdest,könnte dir im schlimmsten Fall eine Sperre von 1 Woche drohen,wegen Melde Versäumnis.

Dann würde ich persönlich aber gegen vor gehen,weil du noch gar nicht Leistungsberechtigt bist und auch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast und keine Rechtsfolgebelehrung erhalten hast.

DU musst beim Arbeitsamt Deinen Urlaub angeben, auch Arbeitslose haben Anspruch auf Urlaub.