Sperrzeit bei personenbedingter Kündigung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach: Nein!

Voraussetzung für eine Sperre ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst verursacht hat.

Das ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung der Fall, wenn das (schuldhafte Fehl-)Verhalten zur Kündigung geführt hat.

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt aber kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vor. Die Gründe liegen in seiner Person, wenn er also die Voraussetzungen (körperlich, geistig/seelisch, intellektuell, Qualifikation usw.) für eine Weiterbeschäftigung nicht (mehr) erfüllt.

Ederin 
Fragesteller
 16.08.2021, 23:50

Danke für die einzig hilfreiche Antwort

Familiengerd  17.08.2021, 10:58
@Ederin

Gerne geschehen - und viel Glück!🍀

Wenn Du für deine Kündigung selber verantwortlich bist bzw.deinen Job ohne wichtigen Grund selber kündigen würdest, dann kannst Du mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.

Wenn Du allerdings personenbedingt gekündigt wirst, dann kannst Du deine Arbeiten die Du erbringen musst nicht mehr leisten, selbst wenn Du es wolltest.

Dann dürfte es auch keine Sperre geben, denn dafür kann keiner etwas, so wie man auch für eine Erkrankung nichts kann.

Ederin 
Fragesteller
 16.08.2021, 21:01

Ich habe nicht selbst gekündigt

isomatte  16.08.2021, 21:15
@Ederin

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern nur geschrieben wann eine Sperrzeit möglich wäre.

Was war denn nun der Grund für deine Kündigung ?

Eine solche Kündigung bekommt man ja nicht einfach so.

Ja kriegt man

Familiengerd  16.08.2021, 21:25

Selbstverständlich nicht!

Bei einer personenbedingten Kündigung gibt es keine Sperre, weil es kein Verschulden gibt.

Das wäre nur bei einer verhaltensbedingten Kündigung der Fall.