Anzeige wegen "Hässliches Miststück"?

11 Antworten

Zuerst einmal muss hier zwischen Straf- und Zivilklage unterschieden werden.

Strafrechtlich werden Anträge wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede meist wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt und auf den zivilen Klageweg verwiesen.

Ausnahme: Beleidigung eines Amtsträgers (Polizist, Richter, Staatsanwalt oä). Hier stellt das Land / der Bund Strafantrag, somit liegt öffentliches Interesse vor.

Somit bleibt der Beleidigten noch der Weg über den Zivilprozess. Dabei trägt sie aber das volle Kostenrisiko, dh ein solcher Prozess kommt meist nur zustande, wenn die Beleidigung nachweisbar ist und beim Beleidiger auch finanziell "was zu holen" ist.

In so fern: Abwarten und Tee trinken.

Ich glaube nicht, dass da eine Anzeige auf dich zukommt. Was ist denn vorher passiert, dass du so etwas sagen musstest. Evtl. kannst du das bei einer Anzeige dagegen verwenden.

Er muss es erstmal beweisen.

Eine Anzeige bedeutet ja nicht gleich Gefängnis 😆

Komm am besten runter und passieren wird dir auch nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Privatklagedelikt und das wird von den wenigsten durchgeführt.

und hatte nie schlechte Einträge in der Kriminalakte?

Und was soll das heißen? Das kann heißen, dass du bisher nur Glück hattest.

Bei dieser Art von Anzeigen kommt es auf die Beweisbarkeit an. Derjenige, der beschuldigt, muss den Beweis führen. Wenn du ein hässliches Miststück als solches tituliert hast, und das niemand gehört hat, dann wird das mit der Beweisbarkeit schwierig.

Es passiert also genau gar nichts*. Allenfalls wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches der StA aber schnell wieder einstellt.

*) Es hat eine klitzekleine Folge: Du wirst im"Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" eingetragen, und das bleibt dort 2 Jahre, wenn keine weitere Einstellung hinzukommt. Das gute daran ist, dass dieses Register nur wenige einsehen können