Anzeige einstellen polizei

4 Antworten

Verfahrenseinstellungen sind nach §§ 153 und 153a StPO (Geringfügigkeit), § 154 und 154a StPO (macht den Braten wegen den ganzen anderen Anzeigen nicht fett), §§ 154b ff StPO (Sonderfälle), § 170 II StPO (Unschuld) und § 45 JGG (Einstellung ist erzieherisch sinnvoll) möglich. Außerdem kann das Tatopfer auch den Strafantrag zurück nehmen (sofern er eine Rolle spielt) und damit das Verfahren stoppen.

Bei zivilrechtlichen Verfahren entscheidet das der Erstatter der Anzeige ob die Ermittlungen eingestellt werden sollen.

Bei strafrechtlichen Verfahren entscheidet das der Staatsanwalt.

Wann werden anzeigen eingestellt??

Wenn es Gründe gibt.

Mit welchen Begründungen?

Geringfügigkeit, Mangel an Beweisen...

Und wer darf es einstellen

Die Staatsanwaltschaft.

Das hängt davon ab, ob es sich bei der Anzeige um ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt handelt.

Bei einem Antragsdelikt kann der Antragsteller (die Person, die Anzeige erstattet hat) diese auch wieder zurück ziehen.

Bei einem Offizialdelikt (wenn also öffentliches Interesse vorherrscht), kann keine Anzeige zurückgenommen werden - da wird dann von Amts wegen ermittelt.

Sonk123 
Fragesteller
 19.09.2013, 20:25

Täter oft unbekannt Straftat ist keine grose was dann ? Privatperson hat angezeigt gegen unbekannt