Anwaltskosten, als Zeuge vor Gericht?!

3 Antworten

Du kannst Beratungshilfe beim Amtsgericht Deines Wohnortes beantragen, wenn sowohl Du als auch Deine Eltern zu wenig Geld haben, um einen Anwalt zu bezahlen. Das geht aber tatsächlich nur dafür, daß Du Nebenklage erhebst. Dies allerdings geht nur bei einigen wenigen Delikten wie z.B. Körperverletzung.

Rider443 
Fragesteller
 08.03.2014, 21:01

Geht um Morddrohung -> also psychische Körperverletzung

Rider443 
Fragesteller
 11.03.2014, 14:00
@skyfly71

In NRW gibt es das 2 in 1 Prinzip dort kann man das Schmerzensgeld im Strafprozess geltend machen.

Selbstverständlich kann man gleichzeitig Zeuge sein und Nebenkläger. Als Nebenkläger muss man vom Gericht zugelassen werden. Als Zeuge brauchst du keinen Anwalt und es kostet dich nix. Bist du Nebenkläger und musst einen Anwalt bezahlen, versuche vom Amtsgericht einen sog. Beratungsschein" zu bekommen. Den bekommen alle deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, nicht nur h4-ler:

Der allerdings gilt nur für außergerichtliche Beratung.Also bevor einer klagt. 

Geht es vor Gericht, musst du Prozesskostenbeihilfe beantragen beim Amtsgericht. Oft machen das die Anwälte selber für einen. Wenn der Fall allerdings schon vor Gericht läuft, ist es zu spät.

Dann musst du den Anwalt selbst bezahlen. Im Falle eines Sieges vor Gericht holt sich der Anwalt sein Honorar von der Gegenseite und du musst den nicht zahlen. Aber erstmal gehst du in Vorkasse leider und oft werden Prozesse nur halb gewonnen oder man einigt sich außergerichtlich bevor ein Richterspruch kommt und in solchen Fällen bleibt man immer auf Teilen der Gerichtskosten UND Anwaltskosten sitzen. Im übrigen auch voll, wenn die Gegenseite verpflichtet ist zu zahlen und nicht kann, da kein Einkommen. Ungerecht, aber leider Fakt. 

Da kann aber etwas nicht stimmen, oder? Ein Zeuge ist ja weder Kläger noch Beklagter und wie soll das denn bitte im Verfahren ablaufen? Springst Du zwischen der Zeugenbank und der Klägerbank immer hin und her und einmal Zeuge und einmal Kläger? Wer ist denn überhaupt Kläger?