Anwaltskosten bei Prozessgewinn trotzdem zahlen?

4 Antworten

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Im Strafprozess gibt es keine "Gegenseite", denn der Strafprozess ist kein sogenannter Parteiprozess.

Entweder du wirst verurteilt, dann werden dir im Regelfall auch die Kosten des Verfahrens auferlegt. Solltest du freigesprochen werden (man spricht im Strafrozess nicht davon, dass eine Seite "gewinnt"), trägt der Staat die Prozesskosten, einschließlich der von deiner Seite aus nötigen Anwaltskosten.

Das steht in § 467 Abs. 1 StPO:

Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.

Zu den "notwendigen Auslagen" gehören auch die Gebühren eines Rechtsanwalts nach § 464a StPO.

Wirst du also verurteilt, bleibst du auf deinen Anwaltskosten sitzen. Wirst du hingegen freigesprochen, muss der Staat deine Anwaltskosten zahlen.

Ist es jetzt eine Anklage oder eine Klage? Im Strafverfahren trägt bei einem Freispruch die Staatskasse die Kosten des Verteidigers bis zur gesetzlichen Höhe. Im Zivilverfahren trägt diese der unterliegende Teil. Allerdings haftest du aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls für die Kosten, sollte die Gegenseite nicht zahlen können.

SKP5072 
Fragesteller
 12.05.2017, 17:56

eine Anklage.. also von der Staatsanwaltschaft..

wenn du gewinnst, zahlt die Gegenseite einschließlich aller Auslagen.

die Kosten trägt der Verlierer des Prozesses. Wen es schon einmal eine ähnliche Sache gab wegen der du vor Gericht musst, glaube ich alles, aber nicht das es völliger Schwachsinn ist.

SKP5072 
Fragesteller
 12.05.2017, 17:49

die Person die mich angezeigt hat, und des deswegen zu einer Anklage kommt hat es aus Rache getan - dazu gibt es Beweise. Ich habe die Tat nicht begangen und das ist auch so. Und die Person kann nicht beweisen das ich es getan haben soll. Wie auch wenn ich es nicjt gemacht habe.