ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?
Hallo liebe Cummunity-Mitglieder,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ich bin vom 16.12.2016 - 08.01.2017 Arbeitslos (Drehpause). Dazu habe ich mich am 08.12.16 via Online-Formular Arbeitssuchend gemeldet.
Daraufhin bekam ich eine persönliche Einladung zum Gespräch am 10.01.2016. Dem bin ich natürlich auch gefolgt und habe dort meine Unterlagen abgegeben und meine Daten erfassen lassen.
Anschließend habe ich Online meinen Antrag für ALG1 gestellt.
Nun sagte mir aber eine Dame am Telefon, dass mir das ALG1 ABER erst ab dem 10.01.2016 zusteht.
Da sind mir natürlich die Lampen angegangen. Okay ich habe mich zu spät gemeldet (dies auch schon in dem Fragebogen angegeben) was ja 1 Woche Sperrzeit bedeutet.
Damit bin ich auch voll einverstanden, aber ich war noch nie in meinem Leben auf Unterstützung angewiesen, habe immer meine Rechnungen bezahlt und noch nie Leistungen bezogen.
Nun war es einmal soweit und ich habe mich zeitig Arbeitssuchend gemeldet (ONLINE) und dann kam ja nur ein Brief mit der Einladung für einen Monat später.
Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen doch noch ab dem 16.12.2016 zu erhalten?
Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet -auf persönliche Vorstellung gewartet weil der Termin einen Monat später war - dann gesagt bekommen: pech gehabt, wären sie mal besser früher gekommen.
Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?
Vielen lieben Dank!
4 Antworten
Eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von AlgI ist die persönliche Arbeitslosmeldung. Diese sollte spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen , damit man keine Einbußen hat. Arbeitsuchend kann man sich auch tel.melden , das ersetzt aber nicht die Arbeitslosmeldung. Man bekommt für die persönliche Arbeitslosmeldung auch keine Einladung, also denke ich Dein Gespräch war in der Arbeitsvermittlung- dort hat man aber nichts mit dem Leistungsbezug zu tun. Ich denke da gibt es nichts dran zu rütteln. Auf die dringend erforderliche persönliche Meldung wird bei der Arbeitsuchendmeldung aber auch hingewiesen.
Nicht, soweit ich weiß. Leistungsanspruch kann nur persönlich geltend gemacht werden.
Und pünktlich gemeldet hast Du Dich ja gar nicht.
Einen Leistungsanspruch kannst du nur PERSÖNLICH geltend machen. Du hättest diese mail ja auch aus dem Dschungel-Camp in Australien schicken können.
Die ist nur dafür geeignet, dich rechtzeitig "arbeitssuchend" zu melden.
Verdammt. Aber nun gut. Dann soll es wohl so sein.... aber vielen Dank für ihre Antwort.
Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet
Pünktlich wäre 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit gewesen! Nicht am ersten freien Tag!
Was war das für ein Job? Komische Kündigungsfrist für Festanstellung. Bei befristeter Anstellung gilt 3 Monate vor Ablauf melden und nicht warten ob die sich noch entscheiden zu verlängern.
Da wusste ich doch noch garnichts von der Arbeitslosigkeit. Am 07. davon erfahren. Am 08. gemeldet. Der erste freie Tag war der 17.