Aok, Krankengeld und Probleme

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Aus dieser Schilderung ist zu schließen, dass die Beschäftigung vor oder während der bestehenden AU rechtskräftig gekündigt wurde, und die Versicherung somit nachlaufend nur durch den Bezug von KG fortbestand. Durch die nicht rechtzeitig eingeholte AU-Bescheinigung vor dem Auslaufen der letzten AU (4.2.) wurde der KG-Bezug beendet und somit auch der Versicherungsschutz, der (nur) über den Leistungsbezug bestand. Es besteht somit eine Versicherungslücke zwischen dem 4.2. und dem 10.3., in dem die obligatorische Anschlussversicherung zum Tragen kommt (§ 188 SGB V), sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann (FamV zum Beispiel). Für diesen Zeitraum muss der Versicherte den regulären Beitrag gemäß aktueller Berechnungsgrundlage als freiwillig Versicherter selbst bezahlen. Dies sind (Mindesthöhe auf Antrag) wenigstens ca. € 160.--/mtl. (KV+PV).

YumeFuchs 
Fragesteller
 17.10.2014, 20:09

Ich hab schon befürchtet, dass ich da nichts machen kann.

Mir ging es darum, dass ich mich den Monat in Sicherheit wog, bevor dann die meldung der AOK kam. Wenn mir bewusst gewesen wäre, dass ich einen Fehler begangen habe hätte ich schon viel früher reagiert.

Vielen Dank für die Hilfe

Yume

Sowohl die Krankenkasse als auch das Arbeitsamt haben Recht. Eine Nachversicherungspflicht gibt es nicht. Hier hilft nur eine obligatorische Anschlussversicherung, für die mein selbst die Beiträge nachzahlen muss.

Übrigens ist es dämlich von der AOK, dass sie dir überhaupt den Fragebogen schicken. Eigentlich sollte es ihnen klar sein, warum du in dieser Zeit nicht versichert warst.

YumeFuchs 
Fragesteller
 17.10.2014, 20:14

Dämliches von der AOK bin ich gewohnt.

Seit Ende des letzten Jahres, gehen angeblich Briefe regelmäßig verlohren. Sowohl welche die ich schicke als solche die die AOK Sendet.

Briefe werden an die falsche Adresse gesendet, wenn sie denn mal ankommen und noch einiges andere das ich nicht breit treten will.

Danke noch für die Antwort

Yume

Hallo,

für eine Antwort fehlen noch wichtige Angaben:

Alter?

Ledig oder verheiratet? Wenn verheiratet: ist der Ehegatte selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

Gruß

RHW

johnnymcmuff  19.10.2014, 02:55
für eine Antwort fehlen noch wichtige Angaben:

Die Frage wurde von Ford Prefect perfekt beantwortet und auch ich hätte sie so beantworten können.

wenn du von deinem arbeitsgeber noch nicht gekündigt bist ( oder du gekündigt hast ) bist du über den versichert, weil er dich aus der sozialversicherung noch nicht abgemeldet hat. so war das bei meinem mann ( ikk )

Nimm Dir einen Rechtsanwalt der Regelt das

noch besser Du bist Mitglied im Sozialverband

die freuen sich über solche fälle

sassenach4u  16.10.2014, 20:27

Hilft aber nichts!

johnnymcmuff  19.10.2014, 02:56
Nimm Dir einen Rechtsanwalt der Regelt das

Rausgeschmissenes Geld, da die Sachlage ein deutig und richtig ist.