Ändert sich die Höhe des Unterhalts wenn man den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz ummeldet?

2 Antworten

Als nicht mehr im Elternhaus lebender Student steht dir als Unterhalt von den Eltern ein "Festbetrag" zu, dessen Höhe unabhängig von ihren Einkommen ist. (Bei getrennten Eltern hängen lediglich ihre prozentualen Anteile an diesem Gesamtbetrag vom Verhältnis ihrer Einkommen zueinander ab.)

Von diesem Unterhalt sind alle deine Lebenshaltungskosten zu bestreiten: Verpflegung, Unterkunft, Kleidung...

Solltest du einen "Mehrbedarf" an Unterhalt bei ihnen geltend gemacht haben, also einen "Zusatzbetrag" erhalten, um davon eine Zweitwohnsteuer begleichen zu können, würde dieser Mehrbedarf mit Wegfall der Steuer ebenfalls wegfallen.

Hast du die Steuer bisher aus dem "normalen" dir zustehenden Unterhalt (maximal 735 Euro, inklusive Kindergeld und eigenem Einkommen...) gezahlt, würde sich durch den Wegfall der Steuer der Unterhaltsbetrag nicht ändern.

Dein Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Mit deinem Wohnort hat das nichts zu tun.