BAföG und Unterhalt - Verrechnung?

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Hi,

Unterhalt ist vorrangig. Deine Eltern müssen dir laut Bescheid also gemeinsam 495€ zahlen? Dann kann dein Vater die Unterhaltszahlung sogar reduzieren.

Bafög und Unterhalt sind zwei Gesetze. Wenn Eltern zahlen können, müssen sie das tun (Unterhalt), wenn nicht gibt es aufstockend Bafög.

Wenn du also bereits 560€ vom Vater bekommst (bzw. für dich) UND kostenlos bei deiner Mutter wohnst, bekommst du mehr als dir rein rechtlich zusteht.

Dein Vater, wenn nicht ganz doof, wird schon bald auf die Idee kommen nochmal seinen Unterhalt prüfen zu lassen (oder er gibt dir gerne freiwillig mehr als dir zusteht).

Beides zusammen, also Bafög und den kompletten Unterhalt, gibts nicht.

Daniel7344 
Fragesteller
 29.01.2015, 21:07

Hey,

Danke für deine schnelle Antwort! Also auf die 495€ kam ich, da dies ja der momentane höchstsatz für Studierende die bei ihren Eltern wohnen.

Also würde in meinem Fall ein Antrag auf BaföG im Endeffekt mein Einkommen schmälern und mich gleichzeitig verschulden (da man ja soweit ich weiß, die Hälfte des BaföG-Betrages zurückzahlen muss) ??

Der Einzige, der dann profitieren würde, wäre mein Vater oder? LG Daniel

comedyla  29.01.2015, 21:11
@Daniel7344

Naja sowas geht nie um "was magst du mehr", sondern was ist rechtlich korrekt. Dein Vater kann verlangen, dass du Bafög beantragst. Wenn die Eltern aber genug Geld haben gibt es kein Bafög (und damit keine Schulden). Ein Nachteil von Bafög die meist gerade in diesem Forum einfach immer ignoriert werden.

Wenn dein Vater aber genug verdient und deine Mutter auch scheinen sie ja beide dich selbst unterstützen zu können. Dann würde beim Bafögantrag 0€ rauskommen. Dein Vater würde aber trotzdem Unterhalt zahlen müssen und das wird nach dem BGB gezahlt (also einem anderen Gesetz wie Bafög).

Ab 18 sind aber deine beide Elternteile zu gleichen teile, wie sie beide können, barunterhaltspflichtig. Es ist also nicht korrekt, wenn dein Vater im Moment viel zu viel zahlt und deine Mutter deinen Unterhalt mit Naturalien und bei sich wohnen lassen ableistet. Dein Vater zahlt viel zu viel. Wenn er das merkt, dann hast du Pech gehabt.

Das gilt jetzt nur wenn du dieses Geld wirklich für dich bekommst undd deiner Mutter davon gar nichts gibst!! Eigentlich ist dieses Geld ja für die Kosten für dich. deine Mutter sollte das geld also bekommen und dafür die Mehrkosten die daheim für dich anfallen auch zahlen und zahlen können. Ich hoffe du nimmst 560€ nicht als Taschengeld - denn dann wäre deine Mutter die größte Verliererin in diesem Spiel.

Daniel7344 
Fragesteller
 29.01.2015, 21:26
@comedyla

Die Sache ist die, dass meine Mutter eben arbeitslos ist und auch kein Hartz IV erhält (somit auch gar nicht zu meinem Unterhalt, bzw. dem Bafög beitrag etwas leisten kann). Der Unterhalt meines Vaters steht zwar mir zu (er hat mir auch angeboten es auf mein Konto zu überweisen) aber ich habe ihm gesagt er soll es ruhig weiter meiner Mutter geben, da ich ja noch bei ihr wohne.

also kann man zusammenfassend sagen ein bafög antrag lohnt sich in meinem Fall nicht, da sich womöglich mein Unterhalt dann schmälert bzw. ich statt Unterhalt BaföG( welches dann eben geringer als 560€ ist) erhalte?

Vielen Dank übrigens für deine hilfreichen Antworten :)!

comedyla  29.01.2015, 21:31
@Daniel7344

Okay, ja also dann ist das auch die rechtlich (und meiner Meinung nach auch moralische) richtige Lösung. Hättest du das Geld direkt auf dein Konto bekommen hättest du eben die Kosten daheim alleine decken müssen (also Miete, NK, Essen etc). Und so ist es besser, dass deine Mutter und du nicht alle Kosten für dich aufrechnen, denn das Geld steht immer dem zu, der dich auch unterhält. Das ist momentan deine Mutter. Wenn du ausziehst dann wäre das wieder anders. aber gut, so ist deine Mutter (ich glaube um die gehts dir ja auch mehr) nicht die Verliererin XD

Also solange dein Vater nicht darauf besteht, würde ich dir raten die Füße still zu halten und nichts zu tun. (nach dem Motto: "Ich wusste von nichts")

Kann aber auch gut sein, dass da demnächst was kommt (wenn dein Vater sieht, dass du im 1. Semester bist und jetzt irgendwie auch alles anders ist als vorher), aber bis dahin würdest du bei einem Antrag dir eher ins eigene Fleisch schneiden.

Daniel7344 
Fragesteller
 29.01.2015, 21:40
@comedyla

Ja da hast du Recht, ich bin ehrlich, soviel Geld würde ich auch noch gar nicht brauchen geschweige denn ich würde es wohl immer für unnötiges Zeug verplempern! :D

Alles klar, dann hat sich das endlich mal geklärt. Habe nämlich immer neidisch geschaut wenn Kommilitonen von Ihren BaföG-Beträgen geschwärmt haben. XD

Aber gut. dann hat sich das erledigt, ich möcht mich nochmal bei dir bedanken, ist schön zu sehen, welch hilfsbereite Menschen es heutzutage noch gibt!! :) Schönen Abend wünsche ich noch!

comedyla  29.01.2015, 21:42
@Daniel7344

Du musst nicht neidisch sein. Du hast vermutlich mehr Luxus als die UND keine Schulden. Ich bin neidisch auf dich. Ich musste Bafög beantragen, weil meine Eltern kein, zu wenig Einkommen haben, und habe 10.000€ Schulden, Toller Start ins Berufsleben, ne? Nee nee bloß kein Neid!!

Hab ich gerne gemacht.

Gerne, genieß dein Leben weiterhin - hoffentlich auch zukünftig schuldenfrei.

Du bist volljährig und befíndest Dich in der ersten Ausbildung bzw. Studium.
Somit hast Du ggf. weiterhin einen Unterhaltsanspruch an Deine Eltern - entsprechend Deines "unterhaltsrechtlichen Bedarfs".

Da mit dem 18. Geburtstag die Sorgepflicht für Dich entfällt, besteht auch kein Anspruch mehr auf "Betreuungsunterhalt" (den hat die Mutter bisher geleistet, der Vater dafür den "Barunterhalt").
Beide Eltern sind nun barunterhaltspflichtig - Dein Anspruch muss nun neu berechnet und auf beide Eltern aufgeteilt werden (anteilig je nach Einkommen).
Die Mutter hat also nun keinen Anspruch mehr auf Barunterhalt von Deinem Vater.

Die Höhe Deines Unterhaltsbedarfs ist abhängig davon, wo Du wohnst.
Solange Du noch bei der Mutter lebst, hängt er von der Summe der elterlichen Einkommen ab (siehe "Düsseldorfer Tabelle"), kannst du nicht mehr zu Hause wohnen, entspricht er dem "vollen" BAföG-Satz (derzeit 670 Euro).

Können die Eltern (oder ein Elternteil) aufgrund ihres Einkommens den errechneten Unterhalt nicht oder nicht vollständig erfüllen, so könntest Du statt dessen BAföG oder "anteiliges" BAföG beanspruchen.

Du müsstest also anhand der Einkommensbelege der Eltern Deinen Bedarf ermitteln.
Darauf wird das Kindergeld angerechnet (abgezogen) und ggf. auch Dein eigenes Einkommen, der so errechnete Betrag ist Dein gesamter Unterhaltsanspruch an die Eltern, der dann noch entsprechend auf beide "aufgeschlüsselt" werden muss...
Solange Du bei der Mutter wohnst kann sie ihren errechneten Anteil statt als Bargeld weiterhin in Form von "Kost und Logis" leisten - und ggf. dafür zusätzlich auch etwas vom väterlichen Anteil von Dir verlangen.

Wenn Du einen BAföG- Antrag stellst, wird durch das BAföG-Amt ermittelt, ob Deine Eltern "leistungsfähig" sind oder nicht - oder Du statt dessen (ggf. anteilig...) BAföG- erhältst...

Eifelmensch  30.01.2015, 19:39

Soweit richtig, allerdings ist Bafög immer vorrangig vor Unterhalt.
D. h. ein Antrag muss gestellt werden und falls Bafög gewährt wird, wird dieses bedarfsmindernd angerechnet.

Der vom "Bafög-Amt" ausgewiesen Unterhalt von den Eltern hat familienrechtlich keine Relevanz, ist hier nur eine Rechengröße zur Berechnung des Baföganspruchs.

Der Unterhalt ergibt sich alleine aus dem Familienrecht, also dem BGB.

Daniel7344 
Fragesteller
 30.01.2015, 20:55
@Eifelmensch

Verstehe ich das richtig, dass ich in meinem Fall dann trotz dem hohen Unterhalt des Vaters, sogar noch zusätzlich BaföG-Anspruch hätte (da meine Mutter ja kein Einkommen hat) ?

Eifelmensch  01.02.2015, 19:27
@Daniel7344

Ich glaube du hast mich missverstanden.
Dein Unterhaltsbedarf ergibt sich aus den addierten Einkommen beider Eltern und kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
Kindergeld und, falls gewährt, das Bafög wirken bedarfsdeckend. D.h. du kannst von deinen Eltern weniger Unterhalt fordern. Bzw. sind diese dann über eine geringere Unterhaltssumme pflichtig.

Dein grundsätzlicher Unterhaltsbedarf ändert sich nie, egal ob du selbst Einkommen erzielst, Bafög erhälst oder gar in einer eigenen Wohnung, die ebenfalls bedarfsdeckend angerechnet würde, wohnen würdest.

Kommt drauf an, wie alt du zum Zeitpunkt des Bafögbezugs sein wirst. Bist du dann noch minderjährig, wird der Unterhalt überhaupt nicht mit eingerechnet, da es nicht dein Einkommen ist, sondern das deiner Mutter. Bis du dann volljähig, muss der Unterhalt an dich gezahlt werden, ist also dein Einkommen und wird komplett angerechnet. (Sprich dein Vater muss weiter zahlen, aber Bafög gäbs dann nicht.)

herzebubbel  30.01.2015, 11:51

Seid wann ist ein Student minderjährig

MaraMiez  30.01.2015, 15:18
@herzebubbel

Naja, wenn die Mutter den Unterhalt bekommt, geh ich davon aus, dass der Fragesteller noch minderjährig ist. Denn andernfalls hätte die Mutter überhaupt keinen Anspruch mehr darauf, sondern der Fragesteller.

Und es soll ja Menschen geben, de vielleicht ne Klasse überspringen, mit 17 Abi haben und dann studieren gehen, wa?

DFgen  30.01.2015, 12:08
da es nicht dein Einkommen ist, sondern das deiner Mutter.

Unterhalt ist kein Einkommen - schon garnicht das der Mutter......

MaraMiez  30.01.2015, 15:17
@DFgen

Wenn der Unterhalt nicht als Einkommen gewertet werden würde beim Bafög, könnten Mami und Papi ja fröhlich dem Kind alles in den Popo schieben und es bekäme noch Bafög.

Unterhalt hat aber Vorrang. Wie jedes andere Einkommen auch.

Eifelmensch  30.01.2015, 19:43
@MaraMiez

So ist das nicht richtig!
Bafög hat als eigenes Einkommen des Kindes grundsätzlich Vorrang vor Unterhalt.
Es muss beantragt werden und kann ggfls sogar als fiktives Einkommen des Kindes unterstellt werden, wenn ein Antrag nicht gestellt wird.

Allerdings ist die Höhe des ausgezahlten Bafögs abhängig vom Einkommen und den weiteren Familienverhältnissen der Eltern.