Verpflegungsmehraufwand Semesterferien?

2 Antworten

Mehraufwendungen für Verpflegung gibt es nur für ständige wechselnde Einsatzstellen oder für die ersten drei Monate bei doppelter Haushaltsführung.

Du bist Student, also hast Du keine ständig wechselnden Einsatzstellen. Eventuell ginge es über den doppelten Haushalt. Wenn Du aber ledig bist, wird es da schwierig. Man geht davon aus, dass sich der steuerlich relevante Lebensmittelpunkt am Studienort befindet und der erste Wohnsitz bei den Eltern privat veranlasst und daher steuerlich unbeachtlich ist.

phlp24 
Fragesteller
 12.03.2019, 15:03

d.h. es gibt noch einen Unterschied zwischen wirtschaftlichem und sozialem Erstwohnsitz ? Ist der dann nur für die Steuererklärung relevant?

Unabhängig wie ich das gemeldet habe? Soweit ich weiß, ist ja nur der Lebensmittelpunkt entscheidend. Das wäre ja bei meinen Eltern (Freundeskreis, Freundin, etc)

Steuerscherge  12.03.2019, 18:47
@phlp24

für das Finanzamt ist der Lebensmittelpunkt maßgeblich. Grundsätzlich ist der bei Ledigen dort, wo sie arbeiten oder studieren. Da Gegenteil musst Du nachweisen und das ist für Ledige schwieriger als für Verheiratete mit zwei Wohnsitzen.

Möglicherweise verstehe ich die Frage nicht richtig, aber durch Deine Wohnsitzmeldung hast Du bestätigt, dass Dein Lebensmittelpunkt bei Deinen Eltern (am Hauptwohnsitz) liegt. Es wird ein bisschen schwierig werden zu begründen, warum Du Dich dennoch am Studienort aufhalten solltest.

phlp24 
Fragesteller
 12.03.2019, 10:08

Ich glaube ich habe etwas falsch verstanden. Ich kann ja keinen Mehraufwand am Erstwohnsitz haben.

Demnach müsste ich dann aber die Pauschale für die ersten drei Monate am Zweitwohnsitz geltend machen können, oder?