40 Wochenstunden im Vertrag...Liegt das Risiko diese zu erreichen beim AN?

8 Antworten

Einmal rein rechtlich betrachtet, unabhängig davon, wie Du Dein "Recht" durxhsetzen kannst und welche Konsequenzen das letztendlich haben könnte.

Wenn im Arbeitsvertrag 40 Wochenarbeitsstunden fest vereinbart worden sind, dann bist Du vom Arbietgeber auch entsprechend zu entgelten, d.h. also, er muss Dich für 40 Stunden bezahlen, auch wenn er nicht genug Arbeit für diese 40 Stunden hat (unter der Voraussetzung, dass Du für ihn erkennbar Deine Arbietskraft anbietest und nicht auf sein "Du kannst nach Hause gehen, ich habe keine Arbiet für Dich!" mit einem "Okay, dann geh ich mal!" antwortest), ansonsten gerät der Arbeitgeber in den sogenannten "Annahmeverzug".

Diese Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; dort heißt es in Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste [Anmerk.: Deine Arbeitskraft] in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: Du als Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Mit anderen Worten klipp und klar: Ja, unter diesen Voraussetzungen muss Dein Arbeitgeber 40 Stunden entlohnen!

Aber "Recht haben" ist zu oft leider etwas anderes als "Recht bekommen" ...

Kommt auf den genauen Wortlaut des Vertrages an. Stehen da wirklich 40h din, dann haben die uch gezahlt zu werden. Steht da was irgendwie anders.. dann kanns auch sozusagen nach anfall bezahlt werden.

generell: stehen da 40h, dann ist es die Pflicht des AN, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, anzubieten. Ud die Pflicht des AG, auch ARbeit zu haben. Ist das nicht d er Fall, dann kann das nicht dem AN minuisgerechnetw erden.

kenns bei meinem Freund aus großer Firma: da geht dann der meister rum, fragt,w er denn gerne freiwillig heimgehen möchte (was dann Minusstunden bedeutet). Wer das nicht möchte.. dem wird nix abgezogen an Stunden (läuft bei denen auf Zeitkonto, also nicht Lohnabzug). Und adann stehen die Jungs halt am leerlaufenden Band und schnacken.

Wenn du einen 40 Stunden-Vertrag hast, muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass du auch 40 Stunden beschäftigt bist oder aber diese ausbezahlen.

Leider gibt es aber mittlerweile genug Menschen, die so nötig einen Job brauchen, dass sie sich auf die o.g. Methode einlassen ohne sich zu beschweren. Du allein kannst abschätzen, ob es sich lohnt, dein Recht durchzusetzen oder ob du auch lieber den Mund hältst, damit du den Job behältst.

Seltsamer Vertrag. Ich meine, zumindest selten. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ohne Pausen wäre gewöhnlich ja 37,5, also 5mal 7,5 plus halbe Stunde Pause am Tag, die ja normalerweise unbezahlt ist (bei festen Gehältern wird das da ja schon miteinberechnet). Mein Freund hat auch eine vorgeschriebene Stundenzahl und muss die Stunden notieren, aber er hat ein festes Gehalt. Mehr oder weniger Stunden sind dann Überstunden oder Minusstunden.

Wenn man aber nur die Stunden ausbezahlt bekommt, die man tatsächlich auch arbeitet, machen die meisten AG von vornerein nur Teilzeitverträge mit maximal 25-35 Stunden. Eben falls so ein Fall wie bei dir eintritt. Hast du denn schon mal mit deinem AG geredet? Wäre jedenfalls der erste Schritt.

Wenn du 40 Stunden in der Woche im Vertrag hast, musst du auch 40 Stunden arbeiten können und dir notfalls eben selbst noch was suchen, was du machen kannst oder anderen helfen etc. Der AG darf dann zB nicht einfach nur 25 Stunden in den Dienstplan schreiben.

Die Frage ist halt, wieso du nicht auf diese Zeit kommst. Normalerweise kannst du die Stunden abbummeln, auch mal aufräumen oder putzen, oder sonstwas. Oder eben den AG fragen, was man noch so erledigen könnte. Keine Ahnung, welchen Job du hast, aber es gibt ja immer was zu tun. Und wenn man dich aber früher nach Hause schicken will, kannst du das auch Ablehnen - du kannst dann einfach sagen, dass du dann nicht auf deine Stunden kommst.

Ich habe zB 35 Stunden, der Chef darf mir nicht weniger als 35 in der Woche eintragen (bei McDonald's). Aber manchmal ist eben recht wenig zu tun und sie fragen dann, ob ich schon nach Hause gehen will. Wenn ich Ja sage, ist es mein Problem, wenn ich dann nicht genug Stunden habe. Ich könnte auch die Schränke komplett ausräumen und den letzten Winkel schrubben oder die Terrasse fegen oder sonstwas machen, wofür eben nicht jeden Tag Zeit ist.

Wenn ein Betrieb 40 Wochenstunden hat, dann gibt es auch genug zu tun.

Ich mache selbst jede Woche 40h, manchmal muss ich sogar noch mehr machen, da wieder mal etwas wichtiges anliegt und zu einem bestimmten Zeitpunkt fix und fertig sein muss.

Also dass man sie nicht zusammenbringt, ist sehr, sehr unwahrscheinlich!!!!

MfG CarolaA.

Familiengerd  31.10.2013, 11:23

Wenn ein Betrieb 40 Wochenstunden hat, dann gibt es auch genug zu tun.

Wenn der Fragesteller bei einem in der Vergangenheit gut florierenden Betrieb mit 40 Wochenstunden angefangen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Betrieb auch in der Gegenwart noch gut floriert!

Natürlich gibt es Fälle, wo die Aufträge zurück gehen oder fehlen und tatsächlich nicht mehr "genug" Arbeit das ist. Was soll daran "sehr, sehr unwahrscheinlich" sein?!? Aber natürlich muss der Arbeitgeber dann auf die neue Situation reagieren!