Steuerfreibetrag für einen Vater, der keinen Unterhalt zahlt?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Ex rief mich heute an und verlangte eine Kopie der Geburtsurkunde unserer Tochter, weil er sie auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen will! Er zahlt keinen Unterhalt (bekomme aber UVG), kümmert sich sehr selten um die kleine und zum Geburtstag/Weihnachten gibt es nicht mal ein kleines Geschenk. Er hat also keinerlei kosten für die kleine, warum sollte er dann einen steuerlichen Vorteil haben? Steht Ihm das “halbe” Kind auf der Lohnsteuerkarte wirklich zu?
4 Antworten
Der Kinderfreibetrag steht prinzipiell erst einmal beiden Elternteilen zu. Ob Unterhalt gezahlt wird, ist dafür nicht entscheidend. Allerdings kann derjenige, der den Unterhalt bestreitet, die Übertragung des Kinderfreibetrages in der Einkommensteuererklärung beantragen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG.
Die Änderungen der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte nimmt jetzt das Finanzamt vor.
Interessant wäre, ob er Dich zwingen kann, die Urkunde herauszugeben. Ggf. könnte er sich sicher eine Abschrift beim Standesamt besorgen, kostet aber.
Hallo, meine Kinder sind 19 und 24 Jahre, beide in der Ausbildung, leben bei mir (Mutter) der Vater ist vermutlich Harz IV und zahlt schon seit ein paar Monaten keinen Unterhalt mehr ist das in Ordnung haben wir sonstige Möglichkeiten den Unterhalt einzufordern und wie ist das mit dem Freibetrag aud der LSt.-K. wir haben ja beide 0,5 Kinder kann ich das ändern lassen?
Eigentlich bekommt er den halben Kinderfreibetrag automatisch. Aber wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann der andere Elternteil den kompletten Freibetrag erhalten.
Das ist ja bei dir ohnehin schon der Fall. Und zahlen tut er auch nicht. Also ist deine Weigerung und deine Frage nach dem Warum absolut gerechtfertigt.
Du brauchst ihm die Hälfte nicht abzutreten.
Wird das Kind nur durch Vorlage der Geburtsurkunde eingetragen oder muss er einen Nachweis bringen, das er Unterhalt zahlt? Mich irritiert auch das sein Arbeitgeber angeblich danach gefragt haben soll... Muss er das nicht beim Einwohnermeldeamt oder beim Finanzamt eintragen lassen?
Ich denke ja. Und wenn die Unterhaltsvorschuß bekommst wird sich die zuständige Behörde schon darum bemühen das Geld einzutreiben.
Für die Berechnung der Steuer macht das auch nicht viel aus.
Schon klar, es ging ja nur darum, dass er nichts zahlt, da wird er dann schon zur Verantwortung gezogen werden.
Er meint aber; weil ich UVG bekomme würde er ja eigentlich Unterhalt zahlen und deswegen würde Ihm der freibetrag auch zustehen.
Das hat allerdings mit dem Freibetrag nichts zu tun. Zumal der UV auch nur auf 6 Jahre, max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird.
Unterhaltsvorschuß und Kinderfreibetrag sind zwei Paar verschiedene Schuhe.