Muss der Unterhalt übers Jugendamt laufen?

4 Antworten

lol, das ist jetzt schon wieder so eine Sache vom Jugendamt...

Ich glaube, ich sehe in Zunkunft davon ab, die Beistandschaft des Jugendamts zu empfehlen.

Nein, das dürfen die nicht. Er muß den Unterhalt in Höhe des errechneten Titels zahlen.

Wenn der Vater Unterhalt zahlt, muß der UVG flachfallen. Sonst kannst du ihn ja nicht wieder beantragen, wenn da die 6o Monate abgelaufen sind.

Sag dem Jobcenter, dass das Jugendamt da Geld unterschlagen will.

Du kannst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erhalten, kostet 15 €. Damit gehst Du zum Anwalt. Prozesskostenhilfe steht dir auch zu.

Der Anwalt kann dann einen Titel erwirken und dann wird der Unterhalt an Dich gezahlt, oder der Ex wird gepfändet.

der unterhaltsbetrag ist doch viel zu gering? wann wurdest du gefragt ob du damit einverstanden bist und wo ist der titel? hast du dir die berechnung geben lassen und von deinem anwalt prüfen lassen? die wollen dich doch über den tisch ziehen. der mindestunterhalt liegt höher und denn solltest du einfordern.

du legst fest wohin der unterhalt gezahlt wird ob das das konto des JA ist oder deines ist völlig egal. wenn du es auf deiens haben willst dann los. zudem muss der vater 245 euro und mehr bezahlen und nicht nur die mindesthöhe des uvg. oder verdient kv so wenig, dass er kurz vor dem selbstbehalt steht?

hol ein anwalt mit ins boot und lass den vater selbstbehalt fiktiv senken oder er muss eben 2-3 jobs die woche erledigen um den mindestunterhalt zu zaheln. auf diesen kuhhandel lass dich nicht ein.

Würdest du Unterhaltsvorschuss beziehen, müsste der Kindsvater tatsächlich nur diesen an das JA überweisen...

Da aber Unterhaltszahlungen des Kindsvater Vorrang haben vor staatlicher Unterstützung - zu denen ja der Vorschuss zählt - musst du gegen den Kindsvater einen "Unterhaltstitel" erstellen lassen. Dann muss er den im Unterhaltstitel festgelegten Betrag zahlen - auf ein von dir benanntes Konto.

Einen solchen Titel kannst du im Rahmen einer "Beistandschaft" beim Jugendamt erstellen lassen - dann kümmert sich diese Beistandschaft darum, die entsprechenden Unterlagen für die Unterhaltsberechnung vom Kindsvater einzufordern.

Diese "Beistandschaft" muss du aber selbst beim JA beantragen bzw. einrichten lassen, also selbst dort hingehen.... - das kann das Jobcenter nicht für dich tun.

Ich werde wohl um einen Anwalt nicht drum herum kommen. Laut des Mitarbeiter des Jugendamts könne er mir auch nicht weiter helfen. Ich habe nur die mündliche Aussage des Sachbearbeiters, Ich soll doch nochmal versuchen mit dem KV in Ruhe zu reden. Der ja kein Interesse daran hat mit mir über haupt in Kontakt zu treten.

Ich danke euch schon mal zu wissen das dieses verhalten nicht rechtens ist. Wie es mir als solches vermittelt wurde.

Menuett  07.11.2016, 19:36

Du solltest Dich unbedingt über diesen Mitarbeiter beschweren.

Das geht gar nicht, was der da macht. Und natürlich könnte der Dir weiterhelfen, dazu ist gesetzlich verpflichtet.

Teil dieses Verhalten auch unbedingt dem Jobcenter mit.