Brief vom Gerichtsvollzieher wegen Rundfunkbeitrag?

Hallo,

mein Schwager hat heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, wegen einer 770€ Rechnung an den Südwestrundfunk ARD ZDF.

2009 ist mein Schwager zu uns gezogen und wir leben zu 5 in einer Wohnung, in der mein Vater schon immer den Rundfunkbeitrag gezahlt hat.

2017 bis Anfang 2019 war mein Vater Arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt und bestätigt bekommen. Somit wurde der Betrag zu jeder Zeit gezahlt.
Als er 2019 dann einen neuen Beruf bekommen hat, hat das Jobcenter aufgehört den Betrag zu zahlen und somit musste wieder jemand für den Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Zu der Zeit haben mein Schwager und ich Briefe bekommen mit Rechnungen von über 600€, was ich nicht verstehe, da der Betrag ja bezahlt wurde.
Nach ein paar Emails wurde uns ein Formular zugesendet in der wir meinen Vater aufs neue angemeldet haben, und den Beitrag wieder regulär zahlen. Ich hab zudem erklärt, dass die Rechnungen nicht sein können, da der Betrag zu jedem Zeitpunkt von jemandem gezahlt wurde und dachte, dass sich die Sache damit erledigt hat, da ich selber keine Rechnungen oder Briefe mehr bekommen habe.

Nun kam vor paar Wochen eine Mahnung auf die ich wieder eine Email geschrieben habe, ohne jegliche Antwort und nun kam der Brief vom Gerichtsvollzieher.

Prüfen die nicht ob eine Wohnung bereits angemeldet ist oder wie kommt eine Rechnung von 600-700€ zustande. Die 700€ können doch nur zustande kommen, wenn er seit 2009 angemeldet wäre und zu dem Zeitpunkt hat mein Vater ganz normal gezahlt. Nicht zu vergessen, dass von meiner 600€ Rechnung ein Großteil berechnet wurde als ich Minderjährig war.

Was soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen?
Ich kann ihm ja nur erklären, dass der Betrag nicht sein kann und, dass der Südwestfunk ohne es zu Überprüfen Beträge von über 700€ verlangt.
Ist ja wohl Diebstahl...

Rechnung, Recht, Gerichtsvollzieher, GEZ, Mahnung, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Gerichtliches Mahnverfahren der DKB?

Hallo, gegen mich wurde beim Amtsgericht Wedding ein Mahnverfahren eingeleitet wegen Nichtzahlung meines Girokontos der DKB, welches sich mit ca. 2400€ im Minus befindet. Die Forderung ist auch gerechtfertigt. Ich bekam den gelben Brief zugeschickt.

Daraufhin nahm ich Kontakt auf mit der bank und bat um eine außergerichtliche Vereinbarung in Raten zu zahlen, jeden Monat.

Als Antwort kam heute diese Mail zurück:

Zitat:

Gerne sind wir bereit die weitere Vorgehensweise zu prüfen. Bitte reichen Sie uns hierfür einen aktuellen Einkommensnachweis ein. Die erste von Ihnen angebotene Rate möchten Sie als Willensbekundung überweisen:

 

Sie können uns die Unterlagen auch per Fax: 030-12030 8599 oder E-Mail-Anhang einreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir zur Titulierung der Forderung bereits das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet haben. Die Titulierung wird trotz einer eventuellen Vereinbarung fortgeführt.

 

Unabhängig von unserer abschließenden Entscheidung, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen auf unsere Forderung zu leisten.

 

Sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, ist eine eventuell getroffene Vereinbarung hinfällig.

Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?

 

Als Laie verstehe ich leider nicht alles. Was heißt das jetzt genau für mich? Sollte ich kein Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?

Schuldnerberatung, Finanzen, Geld, Schulden, Bank, Recht, Anwalt, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Recht, Anwalt, Gericht, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zivilrecht
Wurde bei jemandem hier schon mal ein Strafzettel aus Italien in Deutschland vollstreckt?

Hallo zusammen,

zunächst der Hintergrund der Sache: ich war vor 4 Jahren nach Bergamo geflogen und bin von dort in die Schweiz gefahren. In den ca. 1,5 Std., die ich in Italien war, soll ich irgendwo in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren sein. Nach meiner Rückkehr hab ich diesbezüglich einen Bescheid aus Italien bekommen.

Um nicht zu weit auszuschweifen: es gab etliche Gründe, weshalb der Bescheid, den ich erhielt, nicht seriös erschien. Ein Kontaktversuch meinerseits scheiterte daran, dass es auf der anderen Seite niemanden gab, der Englisch oder Deutsch konnte (obwohl das Schreiben auf Deutsch kam). Nun wurde die Sache an ein Inkassounternehmen in Deutschland übergeben.

Die Rechtsschutzversicherung sagte mir dazu, dass das Unternehmen selbst es nicht vollstrecken kann. Es muss an das Bundesjustizamt übergeben werden. Bescheide unter 70€ werden grundsätzlich nicht verfolgt. Bei mir waren es ursprünglich 96,70€, das ist mittlerweile durch Anwaltskosten in italien und Beitreibungskosten angewachsen. Folgende Optionen hätte ich laut der Rechtsschutzversicherung:

  1. zahlen und die Sache erledigen
  2. versuchen es anzufechten, was einen Anwalt in Italien erfordert und keine Aussicht auf Erfolg hat
  3. aussitzen; das Verfahren rund um die Behillfe des Bundesjustizamtes sei kompliziert und werde selten bemüht

Außerdem wurde mir gesagt, dass die Verjährung für sowas in Italien 10 Jahre beträgt. Der ADAC sagt 5 Jahre, aber das scheint sich nur auf die Vollstreckung in Deutschland zu beziehen. Daher ein paar Fragen:

  1. hat jemand hier schon mal in so einer Sache Post vom Bundesjustizamt bekommen? Wenn ja, um welchen Betrag ging es? Wie ist die Sache weitergegangen?
  2. geht es bei dem Schwellenwert von 70€ nur um die ursprüngliche Forderung oder sind darin auch später entstandene Kosten (wie in diesem Fall Anwalts- und Beitreibungskosten) enthalten? (Ich nehme an, dass die Beihilfe von den italienischen Behörden ersucht werden muss und dadurch es nur um die ursprüngliche Forderung und möglicherweise die Anwaltskosten in Italien geht, aber kann mir da natürlich nicht sicher sein)
  3. wie lange ist die Verjährung in Italien tatsächlich?

Vielen Dank!

Italien, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid, Verkehrsverstoß
Inkasso HFG missachtet die Aufforderung für die nachweise der forderungsaufstellung sowie die Verjährungsfristen trotz fristsetzung, Was kann ich machen?

Hallo alle zusammen, viele von euch haben bestimmt schon vom mir und von meinem Problem mit dem Inkasso HFG gelesen?! Ich habe schon so unglaublich viele hilfreiche antworten und Hilfe schon von einigen hier bekommen aber denoch habe ich noch fragen! ich habe dem hfg Inkasso per einschreiben nochmals einen Brief geschickt wo ich nochmals die einrede der Verjährung sowie die der Forderung trotz Titel im vollen Umfang wiedersprochen habe,auch bat ich sie mir die einzelnen Positionen zuerklären und mir die entsprechenden Nachweise darzulegen. Ich habe dem Inkasso eine Frist von zwei Wochen eingeräumt und morgen läuft diese Frist (montag den. 06.02.2017) ab .da ich davon ausgehe das ich auch morgen keine Antwort mit den entsprechenden nachweise sowie eine korrektur forderungsaufstellung im Briefkasten haben werde, ist meine frage wie verhalte ich mich den nun weiter? Das Inkasso scheint ja dann meiner aufforderung nicht nachzukommen zuwollen.( Nachweispflicht sowie die Verjährung der zinsen etc scheint sie ja dann auch zumissachten) . Was mache ich dann weiter? wie verhalte ich mich dann weiter gegenüber dem Inkasso? muss ich irgendwo Beschwerde einlegen? wie verhalte weiter gegenüber dem inkasso falls weiterhin irgendwelche Zahlungsaufforderungen kommen (das Inkasso ist laut Titel NICHT der GLÄUBIGER )? ich hoffe auf hilfreiche antworten und ich hoffe auf einen höflichen und respektvollen Umgang! ich bedanke mich nochmals bei allem die mir schon in meinen anderen fragen sehr hilfreiche antworten und Hilfestellungen gegeben haben,die sich die mühe gemacht haben mir bei meinem komplexen Thema zuhelfen! Danke danke danke!!!! auch bedanke ich mich schoneinmal im vorraus für die zukünftige Hilfe und hoffentlich hilfreichen antworten!

Schulden, Titel, Inkasso, Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungstitel von 1999 Zinsen Höher als Forderung! Bitte um Hilfe?

Hallo!

Ich brauche bitte dringend einen guten Rat. Vor 6 Monaten haben wir Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen mit einer Forderung in Höhe von 740€ von einem Vollstreckungsbescheid aus 1999. Diesen haben wir auch brav abbezahlt. Durch Zufall weil ich ein Schreiben haben wollte das die Sache bezahlt ist kam heraus das es sich nur um eine Teilforderung handelt. Die haben also für die 740€ den Gerichtsvollzieher aktiviert um zu schauen was passiert, angeblich aus Kostenspargründen.

Nun habe ich bei diesem Inkasso angefragt und da sind jetzt noch 4200€ offen. Meine Frage nun: Die Hauptforderung war 1649€, ich habe nun von denen eine Forderungsaufstellung bekommen. Die sieht wie folgt aus:

Hauptforderung 1649€ unverzinsl Kosten 570,99€ = 2219,99€ Vollstreckungsbescheid 6.10.1999

Dann gehts los:Im Jahr 2000 Gebühren 235€, ab 2003 wurden dann für jeden Monat 1,50€ Kontoführungsgebühren berechnet bis zum 01.08.2010 Dann erst 2015 wurde der Gerichtsvollzieher aktiviert hinzu die Kosten. Von 2010 bis 2015 ist also nichts passiert. Ende 2015 habe ich dann die 740€ bezahlt die der Gerichtsvollzieher haben wollte.

Als letztes steht 04.08.2016 7.50 Prozentpunkte aus 1649€ vom 07.06.1999 bis 04.08.2016 in Höhe von 2122,40€

Ergibt alles zusammen noch einen Restbetrag von 4110,01€

Kann ich gegen die Zinsen etwas tun? Ich will die Hauptforderung ja bezahlen.Zweite Frage, in all den Jahren hat sich niemand diesbezüglich gemeldet, laut Kostenaufstellung haben die erst 2015 eine Adressermittlung gemacht. Leider habe ich den Vollstreckungsbescheid von 1999 auch nicht. Ist es richtig das die Zinsen verjähren? Kann mir bitte jemand einen Rat geben was ich tun kann? Die Forderung war mal ein Dispo bei der Bank.

Danke für die Hilfe

LG

Finanzen, Geld, Schulden, Forderung, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zinsen
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

Schadensersatz, Umzug, Anwalt, Vermietung, Haft, Mahnbescheid, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Rechtsanwaltskanzelei am Modenbach verlangt nach Begleichung Verzugsschäden?

Hallo zusammen,

ich erhielt am 17.02.2017 ein Schreiben vom OGV mit einer 2-wöchigen Frist eine Forderung in Höhe von ca. 370€ zu tilgen oder am 8.3.17 zum Termin für eine Vermögensauskunft zu erscheinen.

Den Termin konnte ich nicht wahrnehmen, da mich meine Mitbewohner nicht über den Brief informiert hatten und er somit liegengeblieben ist. Eine Woche nach dem Termin rief ich beim OGV an und vereinbarte mit ihm, dass ich zu Ende März die komplette Forderung plus Zinsen bezahlen werde. Er willigte ein und ich bezahlte wie vereinbart.

Nun erhielt ich vor 2 Tagen ein neues Schreiben von den o.g. RAs, dass dem Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung Verzugsschäden entstanden sind, die nicht im Vollstreckungsbescheid erwähnt werden. Hierbei beziehen sie sich auf §§ 280,286 ff BGB. Ebenfalls hieß, solle ich nicht bis zum 22.5. bezahle würde der Gläubiger erneut ein Inkassoverfahren einleiten, wodurch mir mehr Kosten entstehen.

Entsprechend bin ich höchst verärgert, da für mich die Sache nach Bezahlung abgeschlossen war und ich nun nochmal draufzahlen soll. Wie soll ich nun darauf reagieren? Foderungsaufstellung verlangen? Widerspruch einlegen? Ignorieren? Rechtsberatung einholen? oder doch mit rechtlichen Schritten drohen?

Über Hilfe, Rat oder auch Erfahrungen eurerseits wäre ich sehr dankbar.

LG und Danke

Bild zu Frage
Vollstreckungsbescheid, zahlungsaufforderung
Vollstreckungsbescheid oder lieber Anwalt einschalten?

Hallo Zusammen,

wir haben ein Fotostudio und fotografieren hauptsächlich Hochzeiten. Nun ist uns nach 5 Jahren ein Paar unter den Kunden zugelaufen, welches die gemachte Arbeit nicht zahlt.

Fotografiert wurde im Juni. Im September war es immer noch nicht angezahlt. Wir haben die Bilder abgeliefert und es hies, sie kommt und zahlt nächste Woche. Das war Ende September... naja schreiben und anrufen ist hoffnungslos, die Braut mit der wir alles organisiert und besprochen haben ignoriert alles. Rechnung, Mahnung und Mahnbescheid haben wir auch schon geschickt. Tut sich nix.

Nun die Frage: Vollstreckungsbescheid beantragen oder lieber gleich zum Anwalt gehen? Laut Erfahrungen vom Bekannten, bringt dieses Bescheid kaum was, da die entweder abhauen oder nix haben was pfändbar wäre. Ich weiß zwar wo die wohnen, die wohnen da immer noch, die Dame ist auch ständig online in WhatsApp und wechselt fleißig die Bilder im Account. ein Foto von uns hat sie auch schon drin gehabt. Und eins hat sie bei Facebook drin stehen. Scheint abfotografiert zu sein. So gesehen hat sie es veröffentlicht ohne die Rechte dazu zu haben, weil ja nix bezahlt ist.

Der Betrag beläuft sich auf ca. 300,00€ und ich schätze mal dass die Kosten für Anwalt usw. doppelt so hoch sind. Aber andererseits wenn wir gewinnen, zahlt es das Brautpaar bzw. die Braut, oder?

Also ich bin völlig ratlos, was ich jetzt mach, ist zwar nicht viel aber auch nicht wenig und so ein Vollstreckungsbescheid kostet sicher auch noch was. Und was machen die Gerichtsvollzieher eigentlich wenn niemand da ist? kommen die nochmal? oder wenn die den nicht reinlassen? oder wenn die Dame sagt, ich habe nix, das gehört alles meinem Mann. Dann sitzen wir auf den Kosten, oder?

Boah das macht mich wahnsinnig, dass wir 15km weiter weg wohnen und praktisch gar nix tun können. Ich freue mich sehr über ein paar Ideen oder Tipps! DANKE.

Vollstreckungsbescheid 100%
Anwalt holen 0%
Anwalt, Kosten, Nutzungsrecht, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Versicherung gekündigt, Forderung nach Kündigung durch Anwälte inkl. Mahnbescheid

Hallo, habe mal wieder eine Frage bezüglich meiner ehemaligen Versicherung und zwar habe ich eben zuerst bei den zuständigen Rechtsanwälten angerufen, diese stellten gerichtlich eine Forderung und letzte Woche kam ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss, demnach wurde mein Konto gesperrt, allerdings aufgrund einer falsch vorliegenden Forderung, die Forderung ist ein Folgebeitrag vom 01.01.14 bis 31.01.14, allerdings kündigte ich bereits rechtzeitig zum Ende letzten Jahres und es ist tatsächlich noch eine Forderung seitens der Versicherung offen, in etwa derselbe Betrag, allerdings vom Vorjahr während ich bei der Versicherung noch versichert war, dies möchte ich natürlich bezahlen. Ich hatte anschließend bei der Versicherung angerufen und die bestätigte mir das genannter Vertrag fristgerecht gekündigt/ aufgehoben wurde zum 31.12.2013, zusätzlich lass ich mir dies schriftlich bestätigen, soll heißen, ich lass mir das letzte Schriftstück zukommen in dem alles vermerkt ist, inklusive der erledigten Forderung vom 01.01.14 bis 31.03.14.

Wie soll es nun weiter gehen? Aufgrund der Kontosperre und der titulierten Forderung bin ich nun ratlos, kann man so etwas aufgrund falscher Forderung rückgängig machen? Benötigt Ihr noch Info's?

Hoffe Ihr könnt mir da schnell weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Versicherung, Inkasso, Mahnbescheid, Mahnung, Pfändung, Vollstreckungsbescheid