Ruecklastschrift – die meistgelesenen Beiträge

Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

Gebühren, Bank, Recht, Beschwerde, GEZ, Lastschrift, ruecklastschrift, SEPA, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen

Mahnung nach Lastschrift. gesetzliche Mahnfrist?

Ich habe mal eine Frage zum Thema Mahnung und Lastschrift. Meine Lebensgefährtin hat einen Vertrag abgeschlossen für ein Fitnessstudio. Gezahlt wird monatlich über Abbuchung vom Konto. Also eine normale Einzugsermächtigung.

Nun hat Sie die Bank 02/13 gewechselt und vergessen die neue Bankverbindung beim Fitnessstudio anzugeben. Somit konnte ab 02/13 nicht mehr vom damals angegebenen Konto abgebucht werden. Ein Fehler natürlich Ihrer seits. Bis 01/10/14 kam allerdings keine einzige Mahnung oder Rechnung oder ähnliche Zahlungserinnerung.

Nun kam am 10.10.14 eine Mahnung mit der kompletten Forderung von 01/03/13 bis 01/10/14 In dieser Mahnung werden natürlich die montlichen Beiträge und Getränkeabos aufgeführt. Aber auch für jeden Monat Rücklast/Mahngebühren obwohl seit über 1,5 Jahren keine einzige Mahnung erfolgte.

Nun ist meine Frage. Gibt es denn keine gesetzliche Frist das nach einer erfolglosen Lastschift der Betrag angemahnt werden muss? Kann man denn nach über einem Jahr eine Mahnung schicken die eigentlich hätte monatlich erfolgen müsssen? Wenn nach spätestens der 2 erfolglosen Abbuchung eine Mahnung geschickt worden wäre hätte man doch die neue Bankverbindung angeben können, den offenen Betrag begleichen und alles richtig stellen können. Aber über 1,5 Jahre später eine Mahnung zu schicken in der monatliche kosten aufgeführt werden für Mahnung/rücklast geht doch nicht oder?

ruecklastschrift

Rücklastschriftgebühr von Amazon.

Hi, Ich habe etwas aus Amazon bestellt es erhalten aber hatte doch nicht genug Geld um es zu bezahlen. Die Bearbeitungsgebühr Betrug 6 Euro.

Jetzt habe ich mich bei Amazon gemeldet und wollte eigtl. das sie mir die Summe wieder abbuchen. IBAN und BIC Daten löschte ich natürlich. Das kam jedenfalls als Antwort:

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Wir würden gerne Ihrer Bitte nachkommen. Nun ist es allerdings so, dass Ihre Bank als Grund für die Rücklastschrift "ungenügende Deckung des Bankkontos" angegeben hat. In diesem Fall ist kein Wiedereinzug von unserer Seite möglich.

Bitte überweisen Sie den Betrag von 69,80 EUR - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von 75.80 EUR für die Rücklastschrift - auf unser Konto bei der Deutschen Bank München:

IBAN: - BIC: -

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Ihr Kundenkonto wird von uns freigeschaltet, sobald Ihre Überweisung des noch ausstehenden Betrags bei uns eingegangen ist. Sie werden über die Freischaltung noch einmal per automatische E-Mail informiert. Folgen Sie bitte den darin beschriebenen Schritten zur Aktivierung Ihres Zugangs. Anschließend haben Sie wieder Zugriff auf Ihre Daten, sodass Bestellungen wieder möglich sind.

Wir danken für Ihre Mühe.

Jetzt wollte ich fragen ob ich dagegen etwas tun kann da 75,80 Euro ja nicht wenig ist.

LG.

Amazon, Bestellung, Zahlung, ruecklastschrift