Ruecklastschrift – die meistgelesenen Beiträge

Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

Gebühren, Bank, Recht, Beschwerde, GEZ, Lastschrift, ruecklastschrift, SEPA, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen

Rücklastschriftgebühr von Amazon.

Hi, Ich habe etwas aus Amazon bestellt es erhalten aber hatte doch nicht genug Geld um es zu bezahlen. Die Bearbeitungsgebühr Betrug 6 Euro.

Jetzt habe ich mich bei Amazon gemeldet und wollte eigtl. das sie mir die Summe wieder abbuchen. IBAN und BIC Daten löschte ich natürlich. Das kam jedenfalls als Antwort:

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Wir würden gerne Ihrer Bitte nachkommen. Nun ist es allerdings so, dass Ihre Bank als Grund für die Rücklastschrift "ungenügende Deckung des Bankkontos" angegeben hat. In diesem Fall ist kein Wiedereinzug von unserer Seite möglich.

Bitte überweisen Sie den Betrag von 69,80 EUR - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von 75.80 EUR für die Rücklastschrift - auf unser Konto bei der Deutschen Bank München:

IBAN: - BIC: -

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Ihr Kundenkonto wird von uns freigeschaltet, sobald Ihre Überweisung des noch ausstehenden Betrags bei uns eingegangen ist. Sie werden über die Freischaltung noch einmal per automatische E-Mail informiert. Folgen Sie bitte den darin beschriebenen Schritten zur Aktivierung Ihres Zugangs. Anschließend haben Sie wieder Zugriff auf Ihre Daten, sodass Bestellungen wieder möglich sind.

Wir danken für Ihre Mühe.

Jetzt wollte ich fragen ob ich dagegen etwas tun kann da 75,80 Euro ja nicht wenig ist.

LG.

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