Kinderzuschlag – die meistgelesenen Beiträge

Kinderzuschlag Bewilligungsbescheid ohne Berechnung?

Hallo =)

Wir haben heute Post von der Familienkasse bekommen. Nach sage und schreibe drei Monaten kam der Bewilligungsbescheid aber komplett ohne Berechnung. Und wie es der Zufall so will bekommen wir plötzlich nur noch 250 Euro für zwei Kinder, in dem Zeitraum vor diesem Antrag haben wir für drei Kinder 690 Euro bekommen. An dem Einkommen von uns hat sich nichts geändert, außer dass unsere größte Tochter mittlerweile volljährig und ausgelernt ist. Mir ist klar das wir somit nur noch Anspruch für die beiden kleinen haben, aber kann es denn wirklich sein das so viel Geld abgezogen wird? Der Bescheid kam wie oben beschrieben komplett ohne Berechnung. Nicht mal ein Hinweis auf irgendeine Berechnungsgrundlage oder so etwas. Wir gehen beide arbeiten und mussten aufgrund einer Umschulung Kinderzuschlag beantragen. Wir durften nach sechs Monaten auch keinen Kurzantrag stellen, sondern mussten komplett nochmal neu beantragen. Ja ein Kind fällt raus, aber ich musste die Unterlagen für den Zeitraum abgeben wo unsere Tochter noch in der Ausbildung war und noch Kindergeld bekommen hat.

Ich bin ziemlich verwirrt und weiß nicht wirklich was ich jetzt machen soll. Klar Wiederspruch einlegen. Aber kann man ohne Berechnung Wiederspruch einlegen? Auch wurde uns bei einem Telefonat vor einigen Tagen mitgeteilt das Wohngeld (was wir momentan nicht mehr bekommen) mit angerechnet wurde. Aber zur Berechnung konnte/wollte die Dame nichts sagen. Könne sie nicht einsehen, hat sie nicht bearbeitet. Ist das so richtig? Vielleicht kennt sich ja jemand aus und mag mir einen Rat geben was ich jetzt machen soll? Selbst Widerspruch einlegen oder lieber mal einen Anwalt fragen? Versteht mich nicht falsch, ich bin momentan froh über jeden Cent und zum Glück ist unser Einkommen in absehbarer Zeit wieder ausreichend um keine Beihilfen mehr beantragen zu müssen. Aber bis dahin sind wir leider auf jeden Cent angewiesen. Wer bis jetzt dran geblieben ist, danke fürs Lesen! Vielleicht hat ja jemand schon ähnliches erlebt und weiß ob das so richtig ist. Ich bin über jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße Annie

Finanzen, Kindergeld, kinderzuschlag

Jobcenter oder Wohngeldstelle?

Guten Abend,

Ich habe eine sehr dringende Frage.

Mein Partner geht seid diesem Jahr Juli wieder arbeiten was vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht ging.

Seitdem haben wir mehr finanzielle Probleme als vorher. Wir warten seid Juli auf einer Nachzahlung seitens des Arbeitsamtes da wir angeblich Aufstocken müssen.

Eigentlich verdient mein Mann nicht schlecht und wir haben von vorne herein einen Wohngeldantrag gestellt und Kinderzuschlag beantragt da wir zwei kleine Kinder haben. Nun wurde uns aber von unserem Sachbearbeiter welche nicht fähig ist unsere Anliegen zu bearbeiten mitgeteilt, das ER mit der Wohngeldstelle geredet habe und wir besser bestückt wären mit einer Aufstockleistung.

In keinster Weise haben wir den Wohngeldantrag abgelehnt oder sonstiges es lief alles intern hinter unserem Rücken. Für den Monat Juli hätten wir einen tatsächlichen Anspruch gehabt auf einer Aufstockleistung. Ab dem Monat August wären wir wohngeldberechtigt gewesen. Was aber nicht so wäre laut Jobcenter.

Nun bekommen wir zu einem netto Lohn von Grade einmal 1300€ nur 310€ Aufstockleistung seitens des Jobcenters.

Und das für 4 Personen ?!

Laut meinen Berechnungen hätten wir den höchsten anspruch gehabt auf Kindergeldzuschlag und wären inklusive Wohngeld welcher eventuell niedriger wäre als die Aufstockleistung dennoch besser dran.

Wie müssen wir nun vorgehen denn wir möchten keine Leistungen vom Jobcenter sondern unser Wohngeld inklusive Kinderzuschlag welches aber der Sachbearbeiter vom Jobcenter "geklärt " hat.

Muss man nun Widerspruch einlegen und einen neuen Antrag stellen beim Wohngeldamt ? Wir haben Angst dass uns das nun verwehrt wird wir verstehen dieses ganze hin und her selber nicht mehr und wollen eigentlich nur aus dieser Situation heraus und wissen wie viel uns genauso wo nun zusteht.

Lieben Dank im vorraus :)

Recht, Jobcenter, kinderzuschlag, wohngeldstelle

Ablehnung Kinderzuschlag wegen zu niedrigem Einkommen, Jobcenter errechnet ebenfalls keinen Anspruch

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend Hilfe! Ich habe Mitte Januar den Kinderzuschlag beantragt und eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, dass das zu berücksichtigende Einkommen zu niedrig sei und ich mich aus diesem Grund beim Jobcenter wegen ALGII vorstellen soll. Dies habe ich auch getan und dort in meinem Beratungsgespräch promt die Antwort erhalten, dass uns kein ALG II zustehen würde und ich in Widerspruch bei der Familienkasse gehen soll. Die aber sagen, dass uns allerdings doch etwas zusteht, somit widersprechen sich die beiden Ämter. Wem nun glauben??? Was tun??? Hier mal unser Einkommen und andere Angaben: 3 Personenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft: Eltern + 4 monate altes Kind) Eigenes Einkommen Elterngeld: 750 Euro (davon 300 Euro Freibetrag) Kindergeld: 184 Einkommen vom Partner: 1850 Brutto --> 1350 netto Hohe Werbungskosten wegen 70 km Fahrtweg zur Arbeitsstätte. Kind und ich: 120 Euro private Versicherung Partner: gesetzlich über Arbeitgeber versichert Mietkosten: 740 Euro warm

Die Familienkasse kommt auf einen Bedarf von 1470,01 und ein Gesamtbedarf 1236,83 Die Agentur für Arbeit errechnete aber (nur mündlich): 345+345+224 (Kind) +120 (Vers) + 740 Miete - 450 Elterngeld - 1020 Lohn - 184 KG = 120 Euro und dem Kommentar wir müssten somit den Kinderzuschlag erhalten. Wer hat recht? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus

ALG II, kinderzuschlag

Kinderzuschlag und Wohngeld mit einem Pflegekind

Hallo. Wir haben drei Kinder. Meine Frau sitzt mit unseren jüngsten 2 Jährigen Kind zuhause

Ich verdiene 1500 € brutto und wir bekommen 370 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. Wir möchten ein Pflegekind in Dauerpflege aufnehmen. Wir fragen uns nun, wie sich die Aufnahme des Kindes und somit die Zahlung von Pflegegeld in Höhe von ca. 680 € und Kindergeld in Höhe von 215 € auf das Wohngeld und den Kinderzuschlag auswirkt.

Wohngeld: Nach unseren Informationen wird das Pflegekind als zusätzliches Familienmitglied berücksichtigt und das Pflegegeld des Kindes zur Hälfte als Einkommen der Familie angerechnet. Ob das Kindergeld des Pflegekindes irgendwie berücksichtigt wird oder nicht ist uns unbekannt.

Kinderzuschlag: Wir wissen, das Pfelekinder kein Anspruch auf das Kinderzuschlag haben. Jedoch würden wir gern wissen, ob es durch die Zahlung von Pflegegeld und Kindergeld des Pflegekindes zu einer Reduzierung des Kinderzuschlags für unsere leibliche Kinder kommt und wenn ja, in welcher Art und Weise bzw. Umfang. Erhöht es möglicherweise unser anrechenbares Einkommen und führt zum Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze und somit zum Entfallen des Kinderzuschlags? Oder wird bei der Berechnung so getan als ob das Pflegekind und somit die Zahlung des Pflegegeldes nicht existieren?

Wir haben versucht bei den jeweiligen Ämtern nachzufragen. Dort wurde uns gesagt, wir sollen zuerst das Kind aufnehmen und alle Unterlagen einreichen. Danach erfahren wir, ob wir noch genug Geld zur Verfügung haben werden oder nicht. Die Entscheidung für ein Pflegekind haben wir uns reiflich überlegt.

Wir möchte bitte wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Aufnahme auf die beiden Leistungen nun hat. Wenn jemand passende Paragraphen oder Gerichtsurteile kennt, dann würden wir uns sehr freuen. Danke für Eure Mühe im Voraus. Familie G.

Kindergeld, kinderzuschlag, pflegekind, Wohngeld