Können meine Eltern weiterhin den Kinderzuschlag erhalten, wenn ich ausziehe, oder kann ich diesen selbst beantragen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane, in naher Zukunft aus meinem Elternhaus auszuziehen. Dabei möchte ich sicherstellen, dass meine Eltern weiterhin den Kinderzuschlag erhalten. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt, da ich noch zur Schule gehe. Ich habe verstanden, dass für den Erhalt des Kinderzuschlags in der Regel das Zusammenleben im elterlichen Haushalt erforderlich ist. Allerdings frage ich mich, ob es, ähnlich wie beim Kindergeld, möglich ist, den Kinderzuschlag selbst zu beantragen, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Für eine Klärung dieser Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen