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PKV - LKH oder Debeka?

Hallo zusammen, bei mir geht es um eine Absicherung in der PKV bei Neuverbeamtung. Bevor der Shitstorm startet:

Ja, ich habe mich beraten lassen und interne Risikovoranfragen für eine PKV von einem Makler verschicken lassen. Resultat ist, dass nur die Landeskrankenhilfe (LKH) mich mit dem Beihilfeergänzungstarif nehmen würde, dafür trotzdem 30% Zuschlag aufgrund Vorerkrankungen. Von anderen Versicherungen nur Ablehnungen oder exorbitante Aufschläge.

Da Debeka ja nicht über externe Makler vertrieben wird, wollte ich meinen Makler auch nicht mit dieser Frage belasten, die da lautet: Lieber LKH mit Beihilfeergänzung + 30 % oder die Debeka mit abgespeckter BG Ergänzung und auch 30 % Aufschlag durch die Öffnungsaktion? Wenn bei der Debeka im Servicebüro die Möglichkeit besteht, anonyme Risikovoranfragen zu machen, würde ich vll. erstmal schauen, ob die mich vll. nicht doch mit dem BC Tarif nehmen?

LKH mit Beihilfergänzung würde 368,- kosten, Debeka mit BG ca. 339 (inkl. jeweils 30 % Aufschlag)

Die LKH wird im Internet wegen langer Bearbeitungszeit der Rechnungen (6-8 Wochen) und den dauernden Versuchen, die Rechnungen zu kürzen, regelrecht zerrissen. Die LKH scheint wohl außerdem auch bei der Bafin die höchste Beschwerdequote zu haben. Kann einer was dazu sagen, vll. Erfahrungen?

Recht, Beamte, Beihilfe, Debeka, private Krankenversicherung, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Geht es bald allen Bürgergeldempfänger so richtig Schlecht in Zukunft?

Jetzt heißt es das alle Bürgergeldempfänger ab 2025 so richtig Schlecht gehen wird.

Zuschüsse sowohl als auch Beihilfen könnten nach dem Willen vom Finanzminister nicht mehr möglich sein. Genauso das es wohl bald keine Ausbildungen, Umschulungen und Weiterbildungen mehr Finanziert werden.

Programme wie AGH (Arbeitsgelegenheit)/ MAE (Mehraufwandsentschädigung), aber auch wie 16 I und 16 E werden wohl auch nicht mehr Finanziert.

Bürgergeldempfänger sollen mit noch mehr Druck in Richtung Zwangsarbeit bei Unternehmen für einen sehr geringen Lohn arbeiten. Es ist somit eine Verhöhnung, wenn man sich diesbezüglich trotzdem für einen Job mit geringen Lohn bewerben muss.

Damit machen sich alle Unternehmen gleichzeitig angreifbar und müssen damit leben, das dann Hass auf die zu kommt.

Ab 2025 sollen Bürgergeldempfänger jeden Drecksjob annehmen für ein sehr geringen Lohn und es wäre letztendlich sogar unterm Strich weniger als Bürgergeld ink. Wohnung, Heizung und andere Pflichtzahlungen, wie Rundfunkzahlungen und verteuerte Monatskarten für Öffentliche Verkehrsmittel.

Somit würde trotz Arbeit nicht mehr die Wohnung aufrecht zu erhalten.

Da der Lohn dann bei verringerten Lohn nicht mehr ausreichen würde, muss man dann davon ausgehen, daß alle Bürgergeldempfänger bei Arbeitsaufnahme extrem Schlecht gehen wird.

Auch wer dann nur verringerten Lohn erhält, wird auch wohl keine zusätzlichen Hilfen mehr erhalten, sowie man ein sehr Schlecht bezahlten Job annehmen muss.

Aber dennoch bezahlt jemand der oder die ein sehr Schlechtbezahlten Job hat, dann keine Lohnsteuern.

Zumal ja auch bei sehr Schlecht bezahlten Lohn somit die Tätigkeiten unter Umständen in manchen Fällen verweigert werden würden.

Es ist sehr fatal, wenn man Bürgergeldempfänger für sehr Schlecht bezahlte Jobs dazu zwingt und trotzdem mit dem Problem alleine gelassen werden.

Alle Preise werden in Zukunft noch mehr verteuert und Bürgergeldempfänger werden in Zukunft noch Handlungsfähiger werden, weil die Kosten nicht mehr zu Stämmen sind.

Egal ob Bürgergeldempfänger oder sogar für sehr Schlecht bezahlte Jobs, es ist in Zukunft, sowie alles noch teurer wird, ein nicht mehr lebenswertes Leben.

Es würde bedeuten, daß die Mehrheit aller Bürgergeldempfänger auf der Straße leben müssten.

Sowie es allen Bürgergeldempfänger so richtig an den Kragen geht, wird somit eine Angst in der Gesellschaft rum gehen, so daß es letztendlich allen und jeden zu jederzeit zutreffen kann.

Warum zwingt man erst den Bürgergeldempfänger zu Zwangsarbeit für sehe Niedrigen Lohn zu arbeiten, wenn es letztendlich mit großer Wahrscheinlichkeit doch zu großen Unruhen kommen könnte.

Aber da der Staat wohl in den nächsten Jahren bei allen Sozialen Bereiche kürzen wollen, wird dies zu nichts Gutes führen.

Die Frage ist, ob es doch bald zum Bürgerkrieg führt.

Geld, Menschen, Arbeitslosengeld, Kosten, Abgaben, ALG II, Beihilfe, Kostenrechnung, Lebensführung, Unternehmen, Zuschüsse, zwangsarbeit, Bürgergeld, Lebensunterhalt

Verbeamtung, Einreichung Rechnung Beihilfe Psychotherapie?

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich bin momentan Beamter auf Probe beim Finanzamt und habe einen Zettel auf dem "vorraussichtlich geeignet" vermerkt ist.

Diesen Herbst würde ich grundsätzlich auf Lebzeit verbeamtet werden. Die Eignung beim Amtsarzt wurde bereits als Anwärter erbracht, dort wurde auch nichts verheimlicht. Einen erneuten Besuch beim Amtsarzt müsste ich NUR machen, wenn ich ca. 15-20 Krankheitstage hätte. (Bayern)(die bekomme ich normal nicht zusammen, habe teilweise extra auch Urlaub genommen wenn ich krank war)

So. Nun sind folgende Rechnungen da:

1. Notarzt wg. Schwindel u. Kreislaufkollaps

2. Rechnung über 4 Tage Krankenhaus wg. Psychischer Krankheit (Angst/Panikattacken)

3. Nun folgt auch noch eine Psychotherapie mit mehreren Stunden

Die eine Hälfte der Beträge bezahlt die private Krankenversicherung, das dürfte meiner Meinung nach bei allem kein Problem sein, im Bezug auf Job behalten, oder (?)

Die andere Hälfte würde die Beihilfe bezahlen. Da ich nicht weiß, inwieweit da eine Absprache mit dem Arbeitgeber da ist, möchte ich diese Rechnungen erst NACH der Verbeamtung auf Lebzeit einreichen.

Ist es möglich, meine Verbeamtung auf Lebzeit in diesem Fall rückwirkend wieder zurückzunehmen ? Ich würde nichts "verheimlichen", weil ich ja zu keinem Amtsarzt mehr muss, lediglich später einreichen bei der Beihlfe.

Gibt es da was was ich möglicherweise vergessen/übersehen habe ?

Recht, Krankenversicherung, Beamte, beamtenrecht, Beihilfe, Psychotherapie, Verbeamtung, Amtsarzt, Ausbildung und Studium

Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

Recht, Krankenversicherung, Abrechnung, Arzt, Arzthonorar, Arztrechnung, Beamte, Beihilfe, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient, Wirtschaft und Finanzen