Hilfe hab ich mich strafbar gemacht?
Also Mal ganz von vorn...
Ein Kumpel von mir fragt mich ob er mir was bei Norma mitnehmen soll.
Ich sag so quasi "Spaßhalber" nimm mir ein Bier mit (ich trinke eigentlich keinen Alkohol)
Dann nahm er sich 3 Energiedosen und ein 30 Cent Pils und tat dies in seinen Rucksack. Und meinte das er es klaut.
Ich hätte ihm das zum eigentlich nicht zugetraut
Dann wurden wir noch an der Kasse kontrolliert (ich wollte mir zwei Brezeln kaufen) und sie fanden bei meinem Kumpel halt das "Diebesgut" und bei mir natürlich nichts, da ich nichts klaue.
Ich konnte dann meine Brezen bezahlen und gehen. Bei meinem Kumpel riefen die Mitarbeiter die Polizei...
Jetzt zur Frage!
Habe ich mich eigentlich wegen "Beihilfe zum Diebstahl strafbar gemacht"
Da er mir dann auf WhatsApp geschrieben hatte er bräuchte meine Daten für die Polizei.
Ich habe in dem Sinne ja gar nichts gemacht. Oder brauchen die von mir nur ne Aussage?
Wird das bei mir ins Führungszeugnis ein getragen?
Bitte beantwortet die Frage ernsthaft!
4 Antworten
Eine Beihilfe gibt es in dem Sinne nicht, jedoch eine Mittäterschaft. Und diese könnte durchaus auf dich zutreffen. Ggf. könntest du somit auch als Täter angesehen werden.
Denn in § 25 StGB heißt es:
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Folgende Faktoren könnten (müssen aber nicht) dafür sprechen, dass du als Täter oder Mittäter giltst.
Da du deinem Kumpel zugestimmt hast, dass er für dich etwas stehlen soll, könnte man es so auslegen, dass du den Diebstahl, laut Abs. 1, "durch einen anderen" begangen hast.
Zumindest könnte es aber auch als gemeinschaftlicher Diebstahl gewertet werden, da dein Kumpel auch Ware für dich eingesteckt hat, weil du davon wusstest und weil du dabei warst während er geklaut hat. Dafür genügt schon, wenn du aufgepasst hast, dass niemand guckt.
Ich sage es mal ganz direkt, ob und inwiefern es dich betreffen könnte hängt letztendlich davon ab was den Kumpel aussagt und was du aussagst falls du dazu befragt werden solltest.
Doch auch falls du mit einem blauen Auge davon kommen solltest, macht es die Sache nicht besser, da du dich trotzdem hochgradig asozial verhalten hast indem du deinen Kumpel noch zu der Tat ermuntert hast anstatt zu versuchen in davon abzuhalten und dass du auch noch mitgemacht hast. Das macht dich auch nicht besser als dein Kumpel.
Könnte sein das da eventuell noch was auf dich zukommt.
§ 138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten
https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/138-nichtanzeige-geplanter-straftaten
Da es sich hier aber "nur" um Diebstahl und nicht um Raub handelt, kann auch sein, dass nichts passiert und du nur als Zeuge o. ä. vorgeladen wirst.
Beihilfe ist es nicht, da du ihm ja nicht dabei geholfen hast. Nichtanzeige geplanter Straftaten ist es auch nicht, da Diebstahl nicht unter die betroffenen Straftatbestände fällt.
da du ihm ja nicht dabei geholfen hast.
Er war dabei und hat es zugelassen und sogar gewollt. Es genügt für eine Mittäterschaft schon, dass er nur aufgepasst hat, dass niemand schaut (Schmiere stehen).
Nein.
Da er mir dann auf WhatsApp geschrieben hatte er bräuchte meine Daten für die Polizei.
Dein Kumpel scheint ein kompletter Vollidiot zu sein. Wieso gibt er der Polizei die Daten eines Zeugen, der seinen Diebstahl bezeugen kann!?
OK aber weil ich wusste dass er klauen wollte hab ich mich jetzt strafbar gemacht wegen Beihilfe