HeyHo :)
Und wieder habe ich eine Frage^^ :)
Und zwar geht es um meine Mutter, die diesen Entlastungsbetrag von 125,-€ beantragen möchte, welchen man bei dem Pflegegrad 1 pauschal bekommt.
Ich lese überall, dass man Ihn bei bestimmten Hilfen einsetzen kann. Aber ich lese nirgends, ob man bei diesen Hilfen wie z.B. =
Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 .Sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen)
auch einen Familienangehörigen angeben kann...? Denn meine Mutter bekommt diese Hilfen teilweise von meiner Tante.
Oder muss man da jemanden nehmen, der geschult wurde?
Wer weiß da was?
LG Skyla