Hallo Leute,
ich bins mal wieder mit einer Frage :)
Und zwar gehts um Folgendes:
Ich habe eine Rechnung in Höhe von 1,99€. Diese wurde zuerst von meinem Konto abgebucht, aber wegen einem Fehler wieder zurückgebucht. Da ich länger im Urlaub war, bekam ich davon leider nichts mit, die Frist ging leider vorbei und alles wurde zu einem Rechtsanwalt weitergeleitet. Das ist für mich eig auch völlig ok.
ABER dieser Anwalt hat jetzt 27,-€ "Anwaltsgebühren" draufgehauen, sodass ich jetzt 28,99€ zahlen soll.
Ich habe mich informiert was Mahngebühren, Portokosten usw angeht. Und ich habe eine Tabelle gefunden in der die zulässigen Anwaltsgebühren aufgelistet sind. Allerdings gehen die erst ab 300,-€ los. Bei einer Geschäftsgebühr von 0,5: bis 300,-€ = 12,50€ bis 600,-€ = 22,50€ bis usw....
Gibt es denn darunter keine Tabelle??
Es kann doch nicht sein, dass man für eine Hauptforderung von 1,99€ Anwaltsgebühren von 12,50€ zahlen muss. Und das nur für zwei Briefe mit dem üblich vorgedruckten Inhalt?
Bitte beachtet, es handelt sich nich um Mahngebühren. Da weiß ich, dass die erste grundsätzlich kostenlos ist und man für jede Weitere nur max. 2,50€ verlangen darf.
Da fällt mir auch grade auf, dass ich noch keinen Brief bekommen habe bzw. auch keine E-Mail mit der Überschrift "Mahnung".
Habt ihr ne Ahnung ob es eine Tabelle für 'Kleinbeträge' oder sowas gibt und da es mir gerade aufgefallen ist, ob ich das überhaupt zahlen muss, da ich keinen Brief mit Mahnüberschrift bekommen habe?
Ich danke Euch schon mal wie immer im Vorraus für Eure Antworten :)
LG Skyla