Kredit aufstocken Targobank?

Hallo liebes Expertenteam und alle anderen Mitleser...

Ich habe ein kleines Dilemma und ein Frage.

Vor ca 3 Wochen, habe ich ein Angebot der Targobank für eine Kreditaufstockung mit persönlichem Angebotscode erhalten. Ich fand das sehr interessant. Ich habe Ende letzten Jahres einen Kredit bei der Targobank gemacht um teure Altkredite umzuschulden. Der Service war sensationell 5 Sterne erstmal dafür!

Das was mich bei dem Angebot jedoch etwas abgeschreckt hat, ist, dass der Zinssatz sich von 4,15% auf ca. 8% für die gesamte Summe (ca. 20000€) erhöht hätte. Daraufhin habe ich mit einem Berater gesprochen, der mir das bestätigt hat und mir geraten hat bei einer anderen Bank anzufragen, um bessere Zinskonditionen zu bekommen. Die Frage, ob man nicht einen 2. Kredit bei der Targo machen könnte zu 4.15% verneinte er, da die Targo generell nicht 2 Kredite an eine Person vergibt. Wunschbetrag wären ca. 4000€-4500€.

Soweit so gut, ich habe mir ein Angebot bei einer anderen Bank eingeholt und den Wunschbetrag angefragt, diese Bank hat allerdings abgelehnt hat, da der Kredit bei der Targo erst im November 2015 gemacht wurde und somit weniger als 6 Monate zurückliegt.

Blöd, da diese Anfrage nun in der Schufa sichtbar ist und ich so ja jetzt auch die Aufstockung bei der Targobank vergessen kann. Der Angebotscode ist auch nur noch bis heute gültig. Macht es Sinn diesen Sachverhalt so einem Berater zu erklären und dann doch die Aufstockung zu bekommen, wenn dann eben auch zu 8%?? Ich brächte das Geld, da ich eine große Autoreparatur bezahlen müsste.

Kredit, Targobank, Aufstockung
Leistungen von welchen Ämtern zur Aufstockung zu geringer Erwerbsminderungs, Sozialhilfe, Wohngeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe bereits seit über einem Jahr eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 430 Euro. Das Verfahren zur vollen EU läuft und es wird derzeit gesprüft, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass es sein kann, dass mir eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wiederum befristet, zugebilligt wird.

Mit den 430 Euro pro Monat kommt man nicht weit. Bisher habe ich noch nirgendwo Leistungen beantragt, da das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich alles so lang zieht. Meine Fragen:

  1. Wo / bei welchen Ämtern könnte ich derzeit Zuschüsse beantragen? Gestern habe ich z.B. etwas von Wohngeld gelesen als Zuschuss zur Miete gelesen.

  2. Sobald beschlossen worden ist, ob ich eine volle Erwerbsminderungsrente (sollten dann ja um die 900 Euro sein) beziehe, macht es dann einen Unterschied im Hinblick auf Aufstockung, wenn ich eine Arbeitsmarktrente oder eine volle EU aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund fehlendem Restleistungsvermögen beziehe? Falls es einen Unterschied macht:

a) Welches Amt ist zuständig für eine Aufstockung der Rentenzahlungen bei voller Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes. Wie / Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

b) Welches Amt ist zuständig für die Aufstockung der Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen? Wie/ Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

Mit Dank und freundlichem Gruß!

Rente, Erwerbsminderungsrente, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Aufstockung
Aufstockung ALG 1?

Hallo Leute,

ich bin gerade in einer sehr besch.... Lage. Ich habe vor kurzem Mit Meine Freundin (jetzt EX) eine Wohnung angemietet. Neue Stadt, neues Glück , nochmal neu anfangen etc...

Meine EX hat sich nach 6 Wochen nun entschieden, doch wieder zurück in Ihre Heimat zu gehen und hat mich nun mit nichts hier sitzen lassen. Sie ist selbstständig und ich beziehe zur Zeit ALG 1 685 Euro im Monat. Sie zahlt jetzt noch die nächsten 3 Monate die Hälfte der Miete (270 Euro) und ich zahl halt die andere Hälfte(270 Euro)

Da Sie die Wohnungseinrichtung bezahlt hat, nimmt Sie natürlich alles mit und ich habe wirklich rein gar nichts, nur noch mein Schreibtisch und PC.

Jetzt war ich eben beim Jobcenter, habe nach Hilfe gefragt, zwecks Aufstockung...dabei kam raus, das ich zumindest für die Monate, wo meine EX noch Miete zahlt, lediglich 18 Euro bekommen würde, an Aufstockung. Ok, besser als gar nichts. Die Dame machte sich dann auch noch die Mühe, sich beim Wohnungsamt zu erkundigen, was ich denn ca. dort bekommen würde...ca 50 Euro wären das. Schön und gut...

Nun frage ich mich, was taktisch klug wäre, das Jobcenter jetzt in Anspruch nehmen oder das Wohngeld??

Ist das Jobcenter nach der Aufstockung für mich zuständig? Kann ich dann bei denen eventuell eine Erstausstattung beantragen? Denn wenn ich jetzt das Wohngeld nehme, bin ich ja gezwungen, mir von den ca 700 euro monatlich, wirklich alles selber zu kaufen und auch die kaution selber zu zahlen.

Kann mir jemand Rat geben? Sie wollte mir vorhin das WOhngeld schmackhaft reden, aber da ist doch was faul?! Lieg ich mit der Einschätzung richtig, das es bei dem geringen Betrag ALG 1, klug wäre, sich eher beim Jobcenter anzumelden, zwecks einer Aufstockung?

Es ist auch ein bisschen dreist von mir, klingt sehr geldgeil, ich weiß, aber ich war noch nicht in dieser Lage, wirklich mit gar keinen Möbeln usw dazustehen. Habe vorher in einer möbilierten WG gewohnt, wo ich Waschmaschine etc alles mitbenutzen durfte.

Also kann mir wer sagen, was ich tun könnte? Ist nach der Aufstockung das Jobcenter für mich zuständig und werde ich dort als Kunden dann geführt?

Vielemn Dank im voraus für eure Antworten.

Leistung, Arbeitslosengeld, ALG I, ALG II, Hartz IV, Aufstockung